- Erarbeitung von Vorgaben für Standorte, Planung, Anlage und Unterhaltung von öffentlichen und privaten Kinderspielplätzen unter Berücksichtigung der Versorgungssituation nach Dringlichkeitsstufen entsprechend dem Kinderspielplatzgesetz
- Fortschreibung der Spielplatzentwicklungsplanung
- Pflege u. Unterhaltung von Spielplätzen unter besonderer Berücksichtigung der Gewährleistung der Verkehrssicherheit
- Ausschreibung, Kontrolle u. Abrechnung von Neubau- und Unterhaltungsarbeiten
- Stellungnahme und Mitarbeit bei DIN-Entwürfen für Spielplätze und –geräte
- Mitwirkung in der bezirklichen Spielplatzkommission
- Spielplatzsachbearbeitung
- Fachliche Leitung der Spielplatzkolonne
Aufgaben der Spielplatzkolonne
- Pflege und Unterhaltung von Spielplätzen unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
- Durchführung wöchentlicher Sicht- und Funktionskontrollen, monatlicher Wartungen und einer jährlichen Hauptuntersuchung auf Spielplätzen und deren Dokumentation
- Bedarfs- und vorschriftsmäßige Fallschutzbelagserneuerung, -ergänzung sowie Reinigung (Beläge: Sand, Fallschutzkies, Holzhäxel, Rasen) Buddelsandaustausch
- Spielgerätereparaturen und –pflege
- Kleine Baumaßnahmen auf Spielplätzen (z.B. Sanierung von Einfassungen, Geräteaufbau u.a.)
- Instandhaltung der Ausstattung auf Spielplätzen wie Bänke, Schilder usw.
Vorrangiges Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung mit Spielplätzen gemäß der im Kinderspielplatzgesetz und der Bauordnung enthaltenen Forderungen. Dabei sind umfangreiche, rechtliche Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards und pädagogische Zielsetzungen zu beachten.
Vielfach findet der Planungsprozess in Abstimmung mit den Kindern, Eltern, Erziehern und anderen Fachleuten statt.