Liegenschaftskataster

 Ausschnitt aus der Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)

ALLGEMEINES

Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende Nachweis über die tatsächlichen Verhältnisse aller im Bezirk befindlichen Grundstücke und Gebäude (Liegenschaften ), der den Erfordernissen von Verwaltung, Wirtschaft und Recht genügen muss.

Hier werden mehr als 30.000 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 4.493 ha und über 40.000 Gebäude nachgewiesen.

Der Nachweis erfolgt durch das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS).

Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Inhalten erhalten Sie hier:
Inhalte des beschreibenden Teils des Liegenschaftskatasters
Inhalte des darstellenden Teils des Liegenschaftskatasters
Inhalte des Vermessungszahlenwerkes

AUSKÜNFTE UND AUSZÜGE AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER

Schriftliche Auskünfte:

  • Auszug aus dem beschreibenden Teil des Liegenschaftskatasters (Flurstücks- und Eigentumsnachweis)
  • Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters (Flurkarte)
  • Rückverfolgung von Eigentumssituationen und Flurstücksentwicklungen

Online-Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Mündliche Auskünfte:

  • Beratung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Grenzangelegenheiten
  • Auskünfte zu Angaben aus dem beschreibenden Teil des Liegenschaftskatasters
  • Achtung: Eigentümerangaben werden im Bezirk Neukölln nur in schriftlicher Form als Auszug erteilt!

Digitale Daten:

  • Daten aus ALKIS können kostenlos über die Auskunfts- und Präsentationskomponente
    Geobasisdaten Online
    oder den
    FIS-Broker
    eingesehen und als PDF-Datei gespeichert werden.
  • Weitere Dateiformate können gegen eine Bearbeitungsgebühr schriftlich beantragt werden.

Formular Antrag auf Abgabe von digitalen Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte

Anträge und weitere Informationen zur Liegenschaftskatasterauskunft und den Gebühren erhalten Sie hier.

AUSKÜNFTE UND AUSZÜGE AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER IM ZIMMER N 6013

RÜCKVERFOLGUNG VON EIGENTUMSSITUATIONEN UND FLURSTÜCKSENTWICKLUNGEN

BERATUNG ZU GRENZANGELEGENHEITEN

Inhalte des beschreibenden Teils des Liegenschaftskatasters

INHALTE DES BESCHREIBENDEN TEILS DES LIEGENSCHAFTSKATASTERS

  • Flurstücksbezeichnung (Gemarkungsname, Flurnummer, Flurstücksnummer)
  • Lagebezeichnung (Straßenname, Grundstücksnummer)
  • Flächenangabe in m²
  • Nutzungsart (Nachweis der tatsächlichen Nutzung)
  • Verwaltungshinweise bei öffentlichen Grundstücken (Vermögensstellen, z.B. Tiefbauamt bei Verkehrsfläche)
  • Buchungskennzeichen im Grundbuch (Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt)
  • Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, gegebenenfalls Verwaltende oder gesetzlich Vertretende
Inhalte des darstellenden Teils des Liegenschaftskatasters

INHALTE DES DARSTELLENDEN TEILS DES LIEGENSCHAFTSKATASTERS

  • Flurstücksbezeichnung (Gemarkungsname, Flurnummer, Flurstücksnummer)
  • geometrische Lage
  • Lagebezeichnungen (Straßen, Grundstücksnummern)
  • Bebauung (die über eine Gebäudevermessung erfasst wurde)
  • Topografie (z.B. Brücken, Bordkanten, Böschungen, Straßenbäume)
  • Eigennamen von Gebäuden (hier im Beispiel Rathaus Neukölln)
  • benannte Flächennutzungen (z.B. Kleingartenanlagen, Parks, Friedhöfe)
  • Denkmäler
Beispiel eines Neuvermessungsrisses

INHALTE DES VERMESSUNGSZAHLENWERKS

  • Fortführungsunterlagen:
    Vermessungsrisse, Neuvermessungsrisse, Dauerrisse, Ergänzungskarten
    Koordinatenberechnungen und -Verzeichnisse
    Flächenberechnungen
    Veränderungsnachweise
    Fortführungsmitteilungen
  • Punktdatei (Datenbank über Grenz-, Gebäude-, Festpunkte und z.T. auch topografischer Punkte im amtlichen Koordinatenreferenzsystem ETRS89)

Auszüge aus dem Vermessungszahlenwerk (Vermessungsunterlagen)
dürfen nach § 7 (2) des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) und den entsprechenden Ausführungsvorschriften über die Benutzung des Liegenschaftskatasters (AV Benutzung) nur Vermessungsstellen oder vermessungstechnisch ausgebildeten Personen ausgehändigt werden.

Auf Wunsch können Grenzlängenmaße aus den Unterlagen auf einen Auszug der Liegenschaftskarte übertragen werden.

Weitere Informationen zum Liegenschaftskataster

finden Sie auch auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

WICHTIGE LINKS

  1. Anträge und weitere Informationen zur Liegenschaftskatasterauskunft und den Gebühren erhalten Sie hier
  2. Zum Berliner Vermessungsgesetz
  3. Ausführungsvorschriften über die Benutzung des Liegenschaftskatasters
    Weitere Informationen zum Liegenschaftskataster finden Sie auch auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen