Gebäudevermessungspflicht

Hausbauprojekt

ALLGEMEINES

Falls Sie bei einem Blick auf die amtliche Liegenschaftskarte feststellen, dass Ihr, vor Jahren fertig gestelltes Gebäude, darin nicht enthalten ist, so könnte das unter Umständen daran liegen, dass Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Gebäudevermessung nicht nachgekommen sind.

Nach dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte verpflichtet, bei Veränderungen an ihren Liegenschaften an der Fortführung des Liegenschaftskatasters mitzuwirken. Neu errichtete Gebäude und bauliche Veränderungen sind auf ihre Kosten vermessen zu lassen. Diese Pflicht ruht als öffentliche, grundstücksbezogene Last auf dem betreffenden Grundstück, bis die Gebäudevermessung veranlasst wird. Sie unterliegt nicht der Verjährung.

Gebäudevermessungen sind bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren) in Auftrag zu geben.

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AUSKÜNFTE ZUR GEBÄUDEVERMESSUNG IM ZIMMER N6012A