Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Bebauungsplänen haben die Bürgerinnen und Bürger in zwei Stufen die Möglichkeit, sich zu beteiligen:
In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Hierzu werden die Pläne öffentlich ausgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, nach Unterrichtung über die Bebauungsplanentwürfe Äußerungen hierzu abzugeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt der zuständige Fachbereich Stadtplanung einen Entwurf für das weitere Planverfahren.
Über die Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens erhalten Sie entsprechende Informationen in der Tagespresse und im Internet.
Darüber hinaus kann der Mitmach-Laden in der Herzbergstraße 22 eine erste Anlaufstelle bzgl. bezirklicher Beteiligungsvorhaben sein. Der Mitmach-Laden Neukölln ist an die bezirkliche Koordinierungsstelle Beteiligung und Engegement angegliedert.
In einzelnen Fällen kann auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Dies ist der Fall, wenn:
- ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder
- die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.
In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der innerhalb der Verwaltung abgestimmte Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Entsprechende Informationen erhalten Sie auch in der Tagespresse und im Internet. Während der öffentlichen Auslegung kann “jedermann” Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Sofern die Stellungnahme nicht fristgemäß eingeht, kann diese gegebenenfalls unberücksichtigt bleiben.
Wird der Planentwurf nach der öffentlichen Auslegung geändert, ist er erneut öffentlich auszulegen.
Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Entscheidung vor. Die BVV wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.