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In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Hierzu werden die Pläne öffentlich ausgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich nach Unterrichtung über die Bebauungsplanentwürfe Äußerungen hierzu abzugeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt der zuständige Fachbereich Stadtplanung einen Entwurf für das weitere Planverfahren.
Über die Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens erhalten Sie entsprechende Informationen in der Tagespresse und im Internet.