Die Festlegung von Milieuschutz kann Einfluss auf Ihre Miete haben. Wenn Sie Fragen bzgl. Ihrer Wohnungsmiete haben, finden Sie hier aktuelle Informationen und Anlaufstellen
Milieuschutzgebiet Flughafenstraße I Donaustraße
Bild: Bezirksamt Neukölln von Berlin
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Voruntersuchung zum Gebiet Flughafenstraße I Donaustraße
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Verordnung zum Gebiet Flughafenstraße I Donaustraße
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1. Änderung der Verordnung zum Gebiet Flughafenstraße I Donaustraße
Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung „Flughafenstraße/Donaustraße“ wird entsprechend der Plangrafik erweitert.
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Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung („Milieuschutzverordnung“) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für das Soziale Erhaltungsgebiet Flughafenstraße/Donaustraße
Konkret bedeutet das: Wenn es gute Gründe gibt, die soziale Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Gebiet zu bewahren, kann die Verordnung weiterhin gelten. Andernfalls könnte sie aufgehoben werden. Das Bezirksamt hat das geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Milieuschutz in diesem Gebiet erhalten bleiben soll.
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Milieuschutzgebiet Flughafenstraße/Donaustraße