Die Festlegung von Milieuschutz kann Einfluss auf Ihre Miete haben. Wenn Sie Fragen bzgl. Ihrer Wohnungsmiete haben, finden Sie hier aktuelle Informationen und Anlaufstellen.
Milieuschutzgebiet Schillerpromenade
Bild: Bezirksamt Neukölln von Berlin
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Voruntersuchung zum Gebiet Schillerpromenade
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Verordnung zum Gebiet Schillerpromenade
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Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung („Milieuschutzverordnung“) gemäß § 172 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB für das soziale Erhaltungsgebiet Schillerpromenade
Konkret bedeutet das: Wenn es gute Gründe gibt, die soziale Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Gebiet zu bewahren, kann die Verordnung weiterhin gelten. Andernfalls könnte sie aufgehoben werden. Das Bezirksamt hat das geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Milieuschutz in diesem Gebiet erhalten bleiben soll.
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Milieuschutzgebiet Schillerpromenade