Verschiedene Gebiete im Bezirk Neukölln haben einen Schutzstatus, um das Erscheinungsbild der Gebäude zu erhalten. Die sogenannten städtebaulichen Erhaltungssatzungen sowie weitere Informationen zu den Gebieten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Die Errichtung, der Abriss, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf im Erhaltungsgebiet grundsätzlich einer gebührenfreien, erhaltungsrechtlichen Genehmigung.
TLDR: Keine Veränderung ohne Genehmigung.
Wenden Sie sich mit Fragen gerne an die zuständigen Ansprechpersonen.