Fundstellen, Rechtsgrundlagen und Dokumentationspflicht

Karteikartenschrank aus Holz

FUNDSTELLEN UND IHRE RECHTSGRNDLAGEN

Folgende Linkliste soll Ihnen helfen, die Rechtsgrundlagen sowie Ihre Implikationen richtig zu deuten.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für den Denkmalschutz stellt das Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) von 1995 dar.

Verzeichnisse

Das Landesdenkamlamt Berlin stellt eine Übersicht von Denkmalen in Form einer Liste, Karte sowie Datenbank zur Verfügung.

Archäologische Verdachtsfäll

Das Landesdenkmalamt Berlin gibt Hinweise und setzt Standards zu archäologischen Verdachtsflächen. Diese Qualitätstandards richten sich nicht mehr nur an Archäolog*innen und Grabungspersonal, sondern auch an Investor*innen, Bauverantwortliche oder Planer*innen.

Zuwendungs- und Steuerangelegenheiten

Welche Auswirkungen Ihr Denkmal auf Ihre Einkommens-, Grund-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer u.a. hat, und für welche Zuwendungen Sie gegebenenfalls berechtig sind, um Ihr Denkmal zu erhalten, zu unterhalten und / oder wiederherzurichten, erfahren Sie in den Rechtsvorschriften vom Landesdenkmalamt Berlin

Zu beachtendes Baunebenrecht

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat einen Leitfaden zum Baunebenrecht erstellt. Dem Leitfaden können Sie die Anforderungen des Baunebenrechts entnehmen, die zu erfüllen sind, damit Ihr Vorhaben mit dem öffentlichen Baurecht im Einklang steht.

DOKUMENTATION

Als Denkmaleigentümer*in sind Sie verpflichtet, Veränderungen an einem Denkmal zu dokumentieren.

Den Anforderungskatalog zur Dokumentation des Landesdenkmalamtes Berlin finden Sie hier.

Gerne können Sie die Dokumentationsvorlagen vom Landesdenkmalamt für die Erstellung Ihrer Dokumentation nutzen.

Recherche

Zudem können Sie von der Unteren Denkmalschutzbehörde aufgefordert werden, vor der geplanten Baumaßnahme Recherchen zu dem Denkmal vorzunehmen. Hierzu zählen z.B. Archivrecherchen, Bauforschung am Objekt, restauratorische Untersuchungen und Vermessungsarbeiten.

Bitte wenden Sie sich zur Beratung an Ihre Untere Denkmalschutzbehörde. Ihre zuständige Sachbearbeitung finden Sie über diesen Link.

Qualitätsstandards

Wenn Sie sich über Qualitätsstandards für bauhistorische und restauratorische Untersuchungen am Baudenkmal und deren Dokumentation informieren wollen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Arbeitsblatts Nummer 48 von der Vereinigung der Lendesdenmalpfleger (VDL) (Stand: 2018).