Folgende Linkliste soll Ihnen helfen, die Rechtsgrundlagen sowie Ihre Implikationen richtig zu deuten.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für den Denkmalschutz stellt das Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) von 1995 dar.
Verzeichnisse
Das Landesdenkamlamt Berlin stellt eine Übersicht von Denkmalen in Form einer Liste, Karte sowie Datenbank zur Verfügung.
Archäologische Verdachtsfäll
Das Landesdenkmalamt Berlin gibt Hinweise und setzt Standards zu archäologischen Verdachtsflächen. Diese Qualitätstandards richten sich nicht mehr nur an Archäolog*innen und Grabungspersonal, sondern auch an Investor*innen, Bauverantwortliche oder Planer*innen.
Zuwendungs- und Steuerangelegenheiten
Welche Auswirkungen Ihr Denkmal auf Ihre Einkommens-, Grund-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer u.a. hat, und für welche Zuwendungen Sie gegebenenfalls berechtig sind, um Ihr Denkmal zu erhalten, zu unterhalten und / oder wiederherzurichten, erfahren Sie in den Rechtsvorschriften vom Landesdenkmalamt Berlin
Zu beachtendes Baunebenrecht
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat einen Leitfaden zum Baunebenrecht erstellt. Dem Leitfaden können Sie die Anforderungen des Baunebenrechts entnehmen, die zu erfüllen sind, damit Ihr Vorhaben mit dem öffentlichen Baurecht im Einklang steht.