Denkmale erinnern an die Vergangenheit und regen Menschen dazu an, ihre Herkunft zu hinterfragen und daraus gewonnene Erkenntnisse zu nutzen, um ihre Gegenwart zu gestalten.
Diese historischen Zeugnisse werden in
zwei Kategorien unterteilt:
- In der Natur entstandene Denkmale heißen Naturdenkmale. Das können beispielsweise sehr alte Bäume oder Versteinerungen sein. Sie fallen in den Aufgabenbereich des Natur- und Umweltamtes.
- Vom Menschen geschaffene Denkmale sind Kulturdenkmale. Dazu zählen Bauwerke, Gartenlandschaften, Technikrelikte und archäologische Funde. Hierfür ist die Denkmalbehörde zuständig.
Kulturdenkmale sind nicht nur alte Schlösser und Burgen, auch Wohnhäuser und Industriebauten der Moderne können unter Schutz stehen, wenn sie von besonderer Bedeutung sind.
Es gibt vier Bedeutungskategorien von Denkmalen:
1. Historische Bedeutung:
- Fand an diesem Ort ein besonderes Ereignis statt?
- Lebte hier eine bedeutende Persönlichkeit?
2. Künstlerische Bedeutung:
- Ist das Denkmal in einer besonderen künstlerischen Form gestaltet?
- Stammt das Denkmal von einer oder einem besonderen Architekt*in, Künstler*in oder Auftraggeber*in?
3. Wissenschaftliche Bedeutung:
- Ist das Denkmal von wissenschaftlichem Interesse?
- Stellt das Denkmal einen technischen oder historischen Entwicklungsschritt dar?
- Gibt es Publikationen über das Denkmal?
4. Städtebauliche Bedeutung:
- Steht das Denkmal in einem besonderen stadträumlichen Zusammenhang?
Es geht also demnach nicht nur um die Schönheit eines Objektes, sondern auch um seinen dokumentarischen Wert. Zudem muss das zu erhaltende Gut auch im Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit liegen. In diesem Fall spricht man von der Denkmalwürdigkeit eines Objektes. Hier ist eine fachlich objektive Bewertung gefragt.