Grundlagen des Denkmalschutzes

denkmalgeschützes Gebäude in Alt-Buckow

Was sind Denkmale?

Denkmale erinnern an die Vergangenheit und regen Menschen dazu an, ihre Herkunft zu hinterfragen und daraus gewonnene Erkenntnisse zu nutzen, um ihre Gegenwart zu gestalten.

Diese historischen Zeugnisse werden in zwei Kategorien unterteilt:
  1. In der Natur entstandene Denkmale heißen Naturdenkmale. Das können beispielsweise sehr alte Bäume oder Versteinerungen sein. Sie fallen in den Aufgabenbereich des Natur- und Umweltamtes.
  2. Vom Menschen geschaffene Denkmale sind Kulturdenkmale. Dazu zählen Bauwerke, Gartenlandschaften, Technikrelikte und archäologische Funde. Hierfür ist die Denkmalbehörde zuständig.

Kulturdenkmale sind nicht nur alte Schlösser und Burgen, auch Wohnhäuser und Industriebauten der Moderne können unter Schutz stehen, wenn sie von besonderer Bedeutung sind.

Es gibt vier Bedeutungskategorien von Denkmalen:

1. Historische Bedeutung:
  • Fand an diesem Ort ein besonderes Ereignis statt?
  • Lebte hier eine bedeutende Persönlichkeit?
2. Künstlerische Bedeutung:
  • Ist das Denkmal in einer besonderen künstlerischen Form gestaltet?
  • Stammt das Denkmal von einer oder einem besonderen Architekt*in, Künstler*in oder Auftraggeber*in?
3. Wissenschaftliche Bedeutung:
  • Ist das Denkmal von wissenschaftlichem Interesse?
  • Stellt das Denkmal einen technischen oder historischen Entwicklungsschritt dar?
  • Gibt es Publikationen über das Denkmal?
4. Städtebauliche Bedeutung:
  • Steht das Denkmal in einem besonderen stadträumlichen Zusammenhang?

Es geht also demnach nicht nur um die Schönheit eines Objektes, sondern auch um seinen dokumentarischen Wert. Zudem muss das zu erhaltende Gut auch im Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit liegen. In diesem Fall spricht man von der Denkmalwürdigkeit eines Objektes. Hier ist eine fachlich objektive Bewertung gefragt.

Wie entsteht der rechtliche Denkmalstatus?

In Berlin werden Denkmale nachrichtlich in die Denkmalliste aufgenommen. Das heißt die Denkmalfachbehörde (Landesdenkmalamt Inventarisation) stellt die Denkmalfähigkeit eines Objektes fest, begründet diese und nimmt das Objekt in die Denkmalliste auf.

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt das Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) von 1995 mit seinen aktuellen Änderungen.

Was steht unter Denkmalschutz?

Springbrunnen im Körnerpark

1. Gartendenkmale

Grünanlagen, die als Gartendenkmale in der Denkmalliste erfasst sind. Gartendenkmale stellen Grünanlagen, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe, Alleen oder ähnliche schützenswerte Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung dar.

Außenansicht des Rathauses Neukölln

2. Einzeldenkmale

Gebäude, die als Einzeldenkmale erfasst sind.
Diese sind in ihrem Erhaltungszustand innen wie außen so ursprünglich, dass sie von besonderer Bedeutung sind. So weit vorhanden, fallen auch Zubehör, Ausstattung sowie innere Bausubstanz unter den Schutzstatus.

Ausgrabungsstätte

3. Bodendenkmal

Bodendenkmale, auch archäologische Denkmale genannt, sind im Boden verborgene Zeugnis der Kulturgeschichte. Das können Überreste früherer Befestigungsanlagen, Siedlungen, Kult- und Bestattungsplätze, Produktionsstätten, Wirtschaftsbetriebe, Verkehrswege, Grenzziehungen und Ähnliches sein.

Die alte Schmiede auf dem Richardplatz mit Mietshäusern im Hintergrund

4. Denkmalbereich

Gebäude und Flächen, die als Denkmalbereiche geführt werden.
Der Denkmalbereich soll sicherstellen, dass die Struktur und Ansicht einer Anlage erhalten bleibt.
Der Denkmalbereich kann als Ensemble formuliert sein. Dabei handelt es sich um eine historisch oder städtebaulich-gestalterisch gewachsene Einheit, die als Zeugnis für eine bestimmte geschichtliche Entwicklung oder städtebauliche Gegebenheit an einem Ort wirkt. Denkmale im Ensemble können den Status eines Einzeldenkmals haben. Sie können aber auch konstituierender Bestandteil des Ensembles sein und damit aufgrund ihrer äußeren Erscheinung Ensembleschutz genießen. Vereinzelt gibt es im Ensemble auch Gebäude, die vom Denkmalschutz ausgenommen sind und lediglich unter Umgebungsschutz fallen.

Luftbild der Hufeisensiedlung

Ist der Denkmalbereich als Gesamtanlage formuliert, dann handelt es sich um eine Mehrheit baulicher Anlagen, die durch einen inneren Funktionszusammenhang gekennzeichnet sind. Bei einer Gesamtanlage ist jedes Objekt auch ein Einzeldenkmal.

Visualisierung des denkmalrechtlichen Umgebungsschutzes um das Rathaus Neukölln

5. Umgebungsschutz

Objekte und Anlagen, die sich in unmittelbarer Umgebung eines eingetragenen Denkmals befinden fallen unter Umgebungsschutz.
Der Radius des Umgebungsschutzes ist nicht amtlich festgelegt, sondern liegt im Ermessen der Denkmalschutzbehörde. Grundlage für den Umgebungsschutz ist § 10 des DSchG Bln. Hier heißt es, dass die Umgebung eines Denkmals nicht verändert werden darf, wenn dadurch das Erscheinungsbild und die Eigenart des Denkmals beeinträchtigt werden.
Baumaßnahmen in der Umgebung von Denkmalen bedürfen daher in der Regel einer denkmalrechtlichen Genehmigung.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie ein Denkmal haben, dürfen Sie nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde und ggf. der Bauaufsichtsbehörde:
  • sein Erscheinungsbild verändern,
  • es ganz oder teilweise beseitigen,
  • von seinem Standort oder Aufbewahrungsort entfernen,
  • instandsetzen,
  • wiederherstellen
  • oder in seiner Nutzung verändern.

Das heißt alle Veränderungen an einem Baudenkmal sind genehmigungspflichtig!

Um zu wissen, ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz oder Umgebungsschutz fällt, informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Ihre sachbearbeitende Ansprechperson können Sie über diesen Link suchen.

Gern können Sie Ihr Objekt auch in der Denkmalliste Berlin suchen oder auf der Denkmalkarte Berlin nachsehen, ob sich Ihr Grundstück in der Nähe eines Denkmals befindet. Hierfür stehen Ihnen folgende Links zur Verfügung:

  1. Denkmalliste Berlin
  2. Denkmalkarte Berlin

Über die Denkmalkarte finden Sie auch die sogenannte Objektdokumentnummer oder Denkmalnummer, die sie für den Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung benötigen.