Mit Wirkung vom 01.01.2013 hat das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz das bis dahin geltende Schornsteinfegergesetz (SchfG) abgelöst.
Die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens eröffnet Eigentümer*innen bei der Vergabe von Schornsteinfegerarbeiten Wahlmöglichkeiten, d.h. die Reinigungen und Überprüfungen von kehr- und prüfpflichtigen Anlagen können entweder durch die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen oder andere zugelassene Betriebe, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen sind vorgenommen werden.
Mit dieser Wahlmöglichkeit tragen Eigentümer*innen nunmehr auch die Handlungsverantwortung. Das heißt, Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfpflichtigen Anlagen zu veranlassen.
Die regelmäßige Reinigung und Überprüfung einer Feuerungsanlage dient Ihrer eigenen Sicherheit.