Eine Aufgabe der Bauaufsicht ist die Überprüfung von baulichen Anlagen. Die sichere, zweckentsprechende Nutzung ohne Missstände soll, unter Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, gewährleistet werden.
Gebäude sind in dem Zustand zu erhalten, der den bei der Errichtung geltenden Vorschriften entspricht. Liegen wesentliche Mängel vor, können Bewohner*innen, bzw. Nutzer*innen des Gebäudes diese Mängel beispielsweise der oder dem Eigentümer*in melden. Wenn die Handlungspflichtigen, wie Eigentümer*innen, Pächter*innen, Verwaltungen, nicht auf diese privaten Meldungen reagieren und die Mängel beheben, kann die Bauaufsicht eingeschaltet werden. Die Bauaufsicht prüft zunächst und wirkt bei Bedarf darauf hin, dass die Verantwortlichen ihrer Pflicht nachkommen und die Mängel beseitigen.
Ziel der Arbeitsgruppe Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung:
- Vermeidung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Abwehr von Gefahren zur Wahrnehmung der öffentlichen Ordnung
- Feststellung von Verstößen gegen Normen des Baurechts und anderer Vorschriften oder durch Baulasten begründete Rechte
Mängelmeldungen sind schriftlich zu übermitteln. Vorsorglich wird darauf Hingewiesen, dass eine unberechtigte Mängelmeldung gebührenpflichtig sein kann.
E-Mail an die Mitarbeitenden der Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung