Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung

3D Männchen liegt unter dem Wort Problem

AUFGABEN UND LEISTUNGEN

Eine Aufgabe der Bauaufsicht ist die Überprüfung von baulichen Anlagen. Die sichere, zweckentsprechende Nutzung ohne Missstände soll, unter Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, gewährleistet werden.

Gebäude sind in dem Zustand zu erhalten, der den bei der Errichtung geltenden Vorschriften entspricht. Liegen wesentliche Mängel vor, können Bewohner*innen, bzw. Nutzer*innen des Gebäudes diese Mängel beispielsweise der oder dem Eigentümer*in melden. Wenn die Handlungspflichtigen, wie Eigentümer*innen, Pächter*innen, Verwaltungen, nicht auf diese privaten Meldungen reagieren und die Mängel beheben, kann die Bauaufsicht eingeschaltet werden. Die Bauaufsicht prüft zunächst und wirkt bei Bedarf darauf hin, dass die Verantwortlichen ihrer Pflicht nachkommen und die Mängel beseitigen.

Ziel der Arbeitsgruppe Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung:

  • Vermeidung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Abwehr von Gefahren zur Wahrnehmung der öffentlichen Ordnung
  • Feststellung von Verstößen gegen Normen des Baurechts und anderer Vorschriften oder durch Baulasten begründete Rechte

Mängelmeldungen sind schriftlich zu übermitteln. Vorsorglich wird darauf Hingewiesen, dass eine unberechtigte Mängelmeldung gebührenpflichtig sein kann.

E-Mail an die Mitarbeitenden der Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung

DIE HÄUFIGSTEN MÄNGEL SIND

  • Loser und fehlender Fassadenputz
  • Freie und verrostete Balkonträger
  • Undichte Dächer und Terrassenfußböden
  • Versottete (das heißt durch Rauchrückstände verunreinigt) und nicht mehr standsichere Schornsteinköpfe
  • Schadhafte Wohnungs- und Kellerdecken
  • Hausschwammbefall an tragenden Holzkonstruktionen
  • Beeinträchtigung der Standsicherheit von tragenden Bauteilen
  • Schadhafte Kellerlichtschachtabdeckungen
  • Brand- und Löschwasserschäden nach Gebäudebrand
  • Wasserschäden nach Leitungsbruch
  • Lärmbelästigung durch haustechnische Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Personenaufzug)

HINWEISE

Zuständigkeiten bei Fragen zur

  1. Asbestbelastung
    Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und technische Sicherheit (LAGetSi)
    Tel.: 030 902545 0
    E-Mail an das LAGetSi
  2. Arbeitsschutz und Sicherheit auf Baustellen
    Bauberufsgenossenschaft
    Tel.: 030 857810 7091
  3. Baustellenlärm und Staubimmissionen
    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
    Tel.: 030 9025 2253
    E-Mail an die Senatsverwaltung
Mit Kreide geschriebene Abkürzung FAQ auf einer schwarzen Tafel

FAQ