Baulastenverzeichnis

Reihe von Aktenordnern

BAULAST

Die Baulast ist – ähnlich wie die Grunddienstbarkeit im privaten Recht – eine dingliche Last, die allerdings dem öffentlichen Recht zugeordnet ist. Ihr Sinn ist es, bauordnungs- bzw. planungsrechtliche Hindernisse, die der Genehmigung oder Belassung einer baulichen Anlage entgegenstehen, auszuräumen und den neuen Zustand dauerhaft unter behördlicher Aufsicht zu sichern.

AUFGABEN UND LEISTUNGEN

HINWEIS ZUR GEBÜHRENPFLICHT

Die Eintragung einer Baulast und schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß der Baugebührenordnung gebührenpflichtig.

WICHTIGE LINKS FÜR NEUKÖLLNER BAUHERR*INNEN

EINTRAGUNG UND LÖSCHUNG VON BAULASTEN

Für die Eintragung von Baulasten stellt die Senatsverwaltung ein Antragsformular auf Entgegennahme einer Baulasterklärung zur Verfügung. Wir bitten Sie, dieses Formular sorgfälltig und vollständig auszufüllen. Eine Bearbeitung Ihres Antrags auf Eintragung einer Baulast ist sonst nicht möglich.

Da die notwendigen Unterlagen je nach Art der Eintragung stark differieren können, empfiehlt es sich vor Einreichung eines Antrags bei einer bzw. einem fachkundigen Architekt*in, oder einer bzw. einem öffentlich-bestellten*m Vermessungsingenieur*in nachzufragen.
Auch die Bau- und Wohnungsauskunft Neukölln steht Ihnen für Nachfragen zur Verfügung. Hierzu steht Ihnen die planungsrechtliche Beratung des Stadtentwicklungsamts jeden Dienstag von 10 bis 13 Uhr zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass für eine zügige Bearbeitung neben den im Antrag genannten erforderlichen Angaben auch möglichst umfassende Informationen für die Kontaktaufnahme (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), insbesondere mit den Eigentümer*innen und ggf. Erwerber*innen der zu belastenden Grundstücke, unabdingbar sind.

LÖSCHUNG VON BAULASTEN

Die Löschung kann nur erfolgen, wenn das öffentliche Interesse am Erhalt der Baulast nicht mehr gegeben ist. Im begründeten Einzelfall kann hier nachgefragt werden, ob dies für eine konkrete Baulast der Fall ist.
Anträge zu Löschungen vorhandener Baulasten können formlos gestellt werden.
Die genaue Angabe der Grundstückskennzeichen (Straße, Hausnummer, Flur, Flurstück) ist für das belastete und begünstigte Grundstück anzugeben. Weitere Angaben bzw. Unterlagen sind für Löschungsanträge in aller Regel nicht erforderlich.

Ordner im Computer

BAULASTENAUSKÜNFTE

Das Baulastenverzeichnis für Neukölln wird in der Bau- und Wohnungsaufsicht geführt. Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig und können daher nur auf schriftlichen Antrag hin erteilt werden. Der Antrag kann per E-Mail erfolgen. Da sich Baulasten auf Grundstücke beziehen, ist bei Anfragen das abzufragende Grundstück genau zu bezeichnen. Hierfür sind
  • Straße und
  • Hausnummer sowie
  • ggf. Flur,
  • Flurstücksnummer oder
  • Grundbuchblatt

anzugeben.

Desweiteren wird ein Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers zwingend benötigt.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Aufgrund der Vielzahl von Anträgen bitten wir Sie, von der telefonischen Nachfrage zum Bearbeitungsstand abzusehen. Vielen Dank.

  • Antrag auf Baulastenauskunft

    PDF-Dokument (108.2 kB)