Für die Eintragung von Baulasten stellt die Senatsverwaltung ein Antragsformular auf Entgegennahme einer Baulasterklärung zur Verfügung. Wir bitten Sie, dieses Formular sorgfälltig und vollständig auszufüllen. Eine Bearbeitung Ihres Antrags auf Eintragung einer Baulast ist sonst nicht möglich.
Da die notwendigen Unterlagen je nach Art der Eintragung stark differieren können, empfiehlt es sich vor Einreichung eines Antrags bei einer bzw. einem fachkundigen Architekt*in, oder einer bzw. einem öffentlich-bestellten*m Vermessungsingenieur*in nachzufragen.
Auch die Bau- und Wohnungsauskunft Neukölln steht Ihnen für Nachfragen zur Verfügung. Hierzu steht Ihnen die planungsrechtliche Beratung des Stadtentwicklungsamts jeden Dienstag von 10 bis 13 Uhr zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für eine zügige Bearbeitung neben den im Antrag genannten erforderlichen Angaben auch möglichst umfassende Informationen für die Kontaktaufnahme (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), insbesondere mit den Eigentümer*innen und ggf. Erwerber*innen der zu belastenden Grundstücke, unabdingbar sind.
LÖSCHUNG VON BAULASTEN
Die Löschung kann nur erfolgen, wenn das öffentliche Interesse am Erhalt der Baulast nicht mehr gegeben ist. Im begründeten Einzelfall kann hier nachgefragt werden, ob dies für eine konkrete Baulast der Fall ist.
Anträge zu Löschungen vorhandener Baulasten können formlos gestellt werden.
Die genaue Angabe der Grundstückskennzeichen (Straße, Hausnummer, Flur, Flurstück) ist für das belastete und begünstigte Grundstück anzugeben. Weitere Angaben bzw. Unterlagen sind für Löschungsanträge in aller Regel nicht erforderlich.