Die Veterinäraufsicht ist bei der Aufdeckung tierschutzrechtlich problematischer Haltungen häufig auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Daher bitten wir Sie, nicht wegzuschauen, wenn Sie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beobachten, Tiere gequält oder nicht artgerecht gehalten werden. In Notfällen (wenn beispielsweise ein Hund an einem heißen Tag im Auto eingesperrt ist) wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei. Dies gilt auch für die Wochenenden und nachts, wenn Sie uns nicht erreichen können.
Wir bearbeiten jedes Jahr über 200 Tierschutzmeldungen: in vielen Fällen genügen bereits Beratung und Ermahnung der Tierhalter, um die Haltungsbedingungen zu verbessern. In besonders eklatanten Fällen oder wiederholt auftretenden, schwerwiegenden Feststellungen können die Wegnahme des Tieres oder ein Haltungsverbot nötig werden. Tierschutzdelikte können mit hohen Bußgeldern oder im Falle einer Straftat mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung von Anzeigen und Beschwerden zu vermuteten Tierschutzvergehen zu gewährleisten, benötigen wir möglichst genaue Angaben zum Sachverhalt. Optimalerweise bedeutet dies:
- Ort der Feststellung und/oder Haltungsort der Tiere
- Art und Anzahl der betroffenen Tiere
- Beschreibung des Sachverhalts (wer hat wann was, wo, wie getan?)
- ggf. Halterangaben (Name, Anschrift)
- bestenfalls Kontaktdaten ihrerseits
Feststellungen, die auf eine nicht artgerechte Haltung, bzw. einen tierschutzwidrigen Umgang hindeuten, müssen detailliert beschrieben werden.
In einigen Fällen können Beschwerden oder Anzeige auch anonym abgegeben werden. Oftmals ist es für eine erfolgreiche Bearbeitung aber erforderlich, mögliche Zeugen zu benennen oder mit den Anzeigenden Rücksprache halten zu können.