Zusätzlich sollten Sie sich informieren, welche Bedingungen bei der Rückkehr in die EU aus einem Drittland erfüllt werden müssen. Häufig gelten in diesem Fällen nämlich besondere Anforderungen, wie z.B. die Messung der Antikörper gegen Tollwut. Sind diese Anforderungen für eine Einreise nicht erfüllt, ist es möglich, dass eine mehrmonatige kostenpflichtige Quarantäne für Ihr Tier notwendig wird.
Für die Rückkehr in die EU muss Ihr Tier in jedem Fall mit einem Chip gekennzeichnet und wirksam gegen Tollwut geimpft sein – beides muss im europäischen Heimtierpass eingetragen sein. Wichtig ist hierbei, dass die Impfung erst nach der Implantation des Chips oder am selben Tag durchgeführt wurde.
Weitere Informationen zu Reisen mit Tieren finden Sie auch beim
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Regelungen für Einreisen von Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union
Auswirkungen des Brexits auf Reisen mit Heimtieren
Tipps zur Reiseplanung mit Tieren
Als Tierhalter*in sind Sie verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht zwingend vollständig, bei Rückfragen stehen wir Ihnen aber natürlich gerne zur Verfügung.