Reisen mit Tieren

Ein kleines Mädchen und ein Hund sitzen neben Koffern im offenen Kofferaum eines PKW´s

Sollten Sie planen mit Hund, Katze, Papagei oder anderen Tieren in den Urlaub zu fahren oder zu fliegen, erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig, welche Bedingungen das jeweilige Einreiseland stellt. So stellen die USA andere Anforderungen an die Einreise von Tieren als Brasilien, die Türkei oder die Russische Föderation. Gemeinsam ist diesen Ländern, dass sie nicht zur EU gehören, sondern sogenannte Drittländer bilden. Sollten Sie eine Reise in ein solches Drittland planen, müssen Sie sich selbst nach den aktuellen Einreisebedingungen erkundigen.

Sofern dort ein amtliches Dokument gefordert wird, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie dazu aber bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns per

Telefon: (030) 90239- 6749
oder E-Mail: vetleb@bezirksamt-neukoelln.de

Tierausweis und Halsband

Zusätzlich sollten Sie sich informieren, welche Bedingungen bei der Rückkehr in die EU aus einem Drittland erfüllt werden müssen. Häufig gelten in diesem Fällen nämlich besondere Anforderungen, wie z.B. die Messung der Antikörper gegen Tollwut. Sind diese Anforderungen für eine Einreise nicht erfüllt, ist es möglich, dass eine mehrmonatige kostenpflichtige Quarantäne für Ihr Tier notwendig wird.

Für die Rückkehr in die EU muss Ihr Tier in jedem Fall mit einem Chip gekennzeichnet und wirksam gegen Tollwut geimpft sein – beides muss im europäischen Heimtierpass eingetragen sein. Wichtig ist hierbei, dass die Impfung erst nach der Implantation des Chips oder am selben Tag durchgeführt wurde.

Weitere Informationen zu Reisen mit Tieren finden Sie auch beim
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Regelungen für Einreisen von Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union

Reisen mit Heimvögeln

Auswirkungen des Brexits auf Reisen mit Heimtieren

Tipps zur Reiseplanung mit Tieren

Als Tierhalter*in sind Sie verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht zwingend vollständig, bei Rückfragen stehen wir Ihnen aber natürlich gerne zur Verfügung.