Im Sinne der Lebensmittelkontrolle ziehen wir gesundheitsschädliche Lebensmittel und Produkte aus dem Verkehr und veranlassen entsprechende Sanktionen, die von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Strafanzeigen reichen können. Darüber hinaus sind wir zuständig für
- die Entnahme von Verdachts- und Verfolgsproben,
- die Ermittlung bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen,
- der Beteiligung an der Zulassung und laufenden Überwachung von Betrieben nach EU-Lebensmittelhygienerecht,
- das Ausstellen von Bescheinigungen zur Ausfuhr und zum Verbringen von Lebensmitteln,
- die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zur Einfuhr gemäß §18 LMEV sowie
- die Beratung von Gewerbetreibenden zu Bauvorhaben und Öffnungen von o.g. Betrieben.