Informationen für Gewerbetreibende

Ein Stück rohes Rindfleisch, Hähnchenbrust, ein roher Fisch, Eier, Käse, weitere Milchprodukte, Nüsse und Bohnenkerne

Als Lebensmittelaufsicht sind wir zuständig für die Aufsicht über den Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen. Diese Produkte müssen von Seiten der Betriebe den gesetzlichen Anforderungen bei Herstellung, Verarbeitung und Verkauf genügen, gesundheitlich einwandfrei und richtig gekennzeichnet sein.

Um dies sicherzustellen, überprüfen wir regelmäßig
Herstellerbetriebe, Vertreter des Groß- und Einzelhandels, Gastronomiebetriebe, Hotels, (Betriebs-)Kantinen, Restaurants, Imbisse und kontrollieren auf Märkten und Volksfesten.

Laborant hält Petrischale mit einem Stück rohem Fleisch in der Hand

Im Sinne der Lebensmittelkontrolle ziehen wir gesundheitsschädliche Lebensmittel und Produkte aus dem Verkehr und veranlassen entsprechende Sanktionen, die von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Strafanzeigen reichen können. Darüber hinaus sind wir zuständig für

  • die Entnahme von Verdachts- und Verfolgsproben,
  • die Ermittlung bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen,
  • der Beteiligung an der Zulassung und laufenden Überwachung von Betrieben nach EU-Lebensmittelhygienerecht,
  • das Ausstellen von Bescheinigungen zur Ausfuhr und zum Verbringen von Lebensmitteln,
  • die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zur Einfuhr gemäß §18 LMEV sowie
  • die Beratung von Gewerbetreibenden zu Bauvorhaben und Öffnungen von o.g. Betrieben.

Wenn Sie vorhaben, ein Lebensmittelgewerbe zu eröffnen, setzen Sie sich gerne mit uns zur Beratung baulicher Fragen oder den geltenden rechtlichen Vorgaben in Verbindung. Sie erreichen uns unter den rechts angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Informationen zur EU-Zulassung von Betrieben

Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen des sogenannten “Lebensmittelhygienepaketes” im Jahr 2006 benötigen Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- oder verarbeiten und überregional auf den Markt bringen, eine Zulassung. Eine Liste der gemäß VO (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland finden sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Was Sie als als Gewerbetreibender bei der Antragsstellung beachten sollten, können Sie dem unten stehenden Merkblatt entnehmen.

Die nötigen Dokumente und Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Den Antrag selbst sowie alle weiteren Unterlagen reichen Sie bei uns, der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht ein.

  • Meldung eines Betriebes nach Artikel 6 der VO (EG) Nr. 825/2004

    PDF-Dokument (166.7 kB) - Stand: 04/2024
    Dokument: VetLeb BA Neukölln

  • Merkblatt Antragsverfahren zur Ausnahmegenehmigung gemäß VO (EG) Nr. 2073/2005

    PDF-Dokument (96.5 kB) - Stand: 04/2024
    Dokument: VetLeb BA Neukölln

  • Merkblatt Einrichtung gewerblicher Küchen

    PDF-Dokument (643.8 kB) - Stand: 04/2024
    Dokument: SenJustV

  • Merkblatt für Unternehmer, die Lebensmittel in den Verkehr bringen

    PDF-Dokument (402.5 kB) - Stand: 04/2024

  • Merkblatt zu Eierpackstellen für Gewerbetreibende

    PDF-Dokument (731.9 kB) - Stand: 04/2024
    Dokument: SenJustV

  • Merkblatt zur Einhaltung der Rückverfolgbarkeit für Gewerbetreibende

    PDF-Dokument (327.3 kB) - Stand: 04/2024
    Dokument: SenJustV

  • Formblatt Verbleibsnachweis

    PDF-Dokument (221.4 kB) - Stand: 04/2024
    Dokument: SenJustV

  • Tabelle zur formatgerechten Übermittlung von Lieferlisten (Rücknahme, Rückruf)

    XLSX-Dokument (16.6 kB) - Stand: 04/2024

  • Merkblatt Hygienische Anforderungen beim Verkauf von Lebensmitteln im Straßenhandel, auf Märkten und Volksfesten

    PDF-Dokument (649.4 kB) - Stand: 04/2024

  • Merkblatt Inverkehrbringen von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln

    PDF-Dokument (547.6 kB) - Stand: 04/2024

  • Merkblatt Betriebliche Eigenkontrollmaßnahmen

    PDF-Dokument (417.5 kB) - Stand: 04/2024

  • Merkblatt Verpflichtung zur durchführung mikrobiologischer Eigenkontrolluntersuchungen gemäß der VO (EG) Nr. 2073/2005 für Sprossenerzeugerbetriebe

    PDF-Dokument (307.0 kB) - Stand: 04/2024

  • Merkblatt zum hygienischen Umgang mit Sahneaufschlagmaschinen

    PDF-Dokument (419.3 kB) - Stand: 04/2024

  • Merkblatt Personalschulungen im Lebensmittelbereich

    PDF-Dokument (544.4 kB) - Stand: 04/2024

  • Merkblatt über erforderliche Angaben auf Speise- und Getränkekarten

    PDF-Dokument (1.0 MB) - Stand: 04/2024

  • Merkblatt Kenntlichmachung von Allergenen

    PDF-Dokument (685.4 kB) - Stand: 04/2024