Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 das „Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin“ beschlossen. Mit Inkrafttreten der Hundedurchführungsverordnung (HundeG-DVO) vom 18.09.2018 wurden wichtige Neuerungen wie die allgemeine Leinenpflicht, das Ablegen einer Sachkundeprüfung („Hundeführerschein“), die Benennung von anerkannten Sachverständigen und der Aufbau eines zentralen Hunderegisters gesetzlich geregelt und ab 01.01.2019 in Kraft gesetzt.
Eine Zusammenstellung der Neuregelungen zum „Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin“ (HundeG) finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung:
FAQ – Fragen und Antworten zum Hundegesetz und der Durchführungsverordnung
Das Berliner Hundegesetz (Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin und die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz) befasst sich fast ausschließlich mit Gefahrenabwehr und nicht mit tierschutzrechtlichen Belangen in der Hundehaltung.