Bienenhaltung

Biene auf einer Blüte

Anzeige und Registrierung

Wer Bienen halten will, hat dies der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht am Ort der Haltung mitzuteilen. Dies muss vor Beginn der Haltung geschehen. Sollten Sie dies bisher versäumt haben, holen Sie die Anmeldung Ihrer Bienenhaltung bitte umgehend nach.

Nutzen Sie zur Anmeldung und Registrierung das unten stehende Formular und lassen es uns ausgefüllt und unterschrieben in beliebiger Form zukommen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung der Anmeldung und eine Registriernummer für Ihre Tierhaltung (Betriebsnummer). Wir bitten Sie, uns wichtige Änderungen mitzuteilen. Dies trifft z.B. zu, wenn Sie eine Bienenhaltung aufgeben oder Tiere an einen anderen Ort verbringen.

  • Meldung Bienenhaltung/Imkerei

    PDF-Dokument (291.2 kB)

  • Erläuterungen zum Meldebogen Bienenhaltung/Imkerei

    PDF-Dokument (162.7 kB)

Meldung bei der Tierseuchenkasse

Im Tierseuchenrecht ist geregelt, dass für bestimmte Tiere eine Entschädigung geleistet wird, wenn diese aufgrund von Seuchen sterben oder auf behördliche Anordnung getötet werden müssen. Für einige Tierarten werden in diesem Zusammenhang zudem Beiträge von den Tierhaltenden erhoben. Informationen zur Tierseuchenkasse erhalten Sie unter Tierseuchenkasse oder telefonisch unter (030) 90229-2409.

Biene an einer Sonnenblume

Wandern mit Bienen

Wenn Sie vorhaben, Ihre Bienen an einen anderen Standort (außerhalb von Neukölln) zu verbringen, brauchen Sie vorab eine sogenannte Gesundheitsbescheinigung zur Freiheit der Völker von amerikanischer Faulbrut, die sie dem für den neuen Standort zuständigen Veterinäramt vorlegen müssen. Setzen Sie sich hierfür bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir einen Termin für die Untersuchung der betreffenden Völker vereinbaren können.

Wichtig ist, dass Sie am Wanderstandort Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer sowie die Anzahl der Völker in haltbarer Form am Bienenstand anbringen. Es muss erkennbar sein, wer die Bienen aufgestellt hat und wie Sie zu erreichen sind.

Hinweis bei Zukauf oder Abgabe

Ein Gesundheitszeugnis wird ebenfalls benötigt, wenn Sie Bienen oder Königinnen zukaufen oder abgeben wollen. Diese Pflicht dient dem Gesundheitsschutz Ihrer und anderer Bienen.

Biene vor einer blauen Blume

Erwerb, Besitz und Anwendung von Tierarzneimitteln

Die Biene stellt als Honigproduzent im Sinne des Arzneimittelrechts ein lebensmittellieferndes Tier dar. Für die Anwendung von Arzneimitteln an diesen Tieren müssen deshalb arzneimittelrechtliche Vorschriften eingehalten werden.

Benutzen Sie nur Arzneimittel, die für die Bienenbehandlung zugelassen sind. Diese können als freiverkäufliche oder apothekenpflichtige Mittel erworben werden. Darüber hinaus gibt es verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die Sie vorab ein Rezept von einem Tierarzt/-ärztin benötigen. In allen Fällen sind die Anwendungsvorschriften genau einzuhalten und die Warnhinweise zu beachten.

Der Erwerb und der Besitz der Medikamente ist anhand des tierärztlich vollständig ausgefüllten Arzneimittelanwendungs- und Abgabebelegs nachzuweisen. Der Erwerb und Besitz von Arzneimitteln, die in einer Apotheke erworben wurden, sind mit der Rechnung und ggf. der Verschreibung nachzuweisen. Jede Anwendung von Tierarzneimitteln bei Bienen ist im sogenannten Bestandsbuch einzutragen.

Die Dokumentation muss eindeutig nachvollziehen lassen, welches Volk wann mit welchem Mittel behandelt wurde. Die genannten Unterlagen müssen fünf Jahre aufgehoben werden. Imker*innen sind zur Eintragung in das Bestandsbuch verpflichtet, auch wenn die Behandlung von einer anderen Person durchgeführt wird.

Als Tierhalter*in sind sie verpflichtet, sich eigenverantwortlich über aktuelle Bestimmungen zu informieren. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht zwingend vollständig, bei Rückfragen stehen wir Ihnen aber natürlich gerne zur Verfügung.