Geflügelpest (Aviäre Influenza)

Schwan-Nest - Mutter mit Kind

Die Klassische Geflügelpest, aviäre Influenza (AI) oder umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine Erkrankung, die durch die sogenannten, weltweit verbreiteten, unterschiedlich gefährlichen Influenzaviren ausgelöst wird. Empfänglich sind in erster Linie alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten.

Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir, was bedeutet, dass sie Viren über längere Zeitspannen beherbergen und die Viren sich hier vermehren, ohne dass die infizierten Vögel Anzeichen einer Erkrankung zeigen. Eine Übertragung von Vögeln auf Menschen und andere Säugetiere (z. B. Schweine, Marderartige, Katzen und Hunde) findet nur selten statt. Hierbei ist ein sehr enger Kontakt und die Aufnahme einer sehr großen Virusmenge notwendig. Allerdings wird vermutet, dass das Virus auch in der Lage sein könnte, sich so zu verändern, dass die Übertragung von Mensch zu Mensch kein Hindernis mehr darstellt.

Erneut Geflügelpest bei Wildvögeln in Berlin nachgewiesen

Wie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung vom 04.08.2023 mitteilt, sind in Berlin erneut zwei Fälle der hoch pathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Habicht aus Treptow-Köpenick und einen Wanderfalken aus Steglitz-Zehlendorf. Der Habicht wurde zuvor in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin behandelt. Der Bestätigungsnachweis des hoch pathogenen Virussubtyps H5N1 erfolgte am Donnerstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in diesem Sommer mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden.

Zur vollständigen Pressemitteilung

Verbreitung der Geflügelpest

Infektionen mit dem Geflügelpestvirus sind in den Wildvogelpopulationen weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert sein. Die Infektionen sind sehr ansteckend und verbreiten sich in einer empfänglichen Vogelpopulation sehr schnell.

Sowohl der direkte Kontakt zwischen den Vögeln, als auch die Aufnahme virushaltigen Materials (z.B. über Federn, Kot, Eier, Wasser etc.) können zur Infektion führen. Kommt es zur Ansteckung, kann dies zu schweren und auch tödlichen Erkrankungen führen. Die Verbreitung zwischen Geflügelbeständen erfolgt in der Regel direkt über den Tierhandel oder indirekt durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterialien etc.

Was ist bei der Haltung von Geflügel zu beachten, um eine Ausbreitung zu verringern?

Gemäß § 3 des Tiergesundheitsgesetzes haben Tierhalter_innen dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in ihren Bestand eingeschleppt, noch aus dem Bestand verschleppt werden können. Auch ist eine Sachkunde erforderlich in Hinblick auf: die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen (bei den von ihnen gehaltenen Tieren) und zur Umsetzung von Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen dagegen.

Um den eigenen Bestand vor der Geflügelpest zu schützen sollte der Kontakt zu Greifvögeln und Wildgeflügel unbedingt vermieden werden, da Wildvögel eine permanente Infektionsgefahr bergen. Es ist wichtig zu wissen, dass alle Vogelarten betroffen sein können, und es sich bei der Geflügelpest um eine Erkrankung handelt, die sich bei engem Kontakt zu erkrankten Vögeln auch auf den Menschen übertragen kann.

Die Einschleppung der Geflügelpest kann durch eine konsequente Einhaltung von Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen verhindert werden. Hierfür ist es wichtig zu beachten, dass Geflügelhaltungen nur mit sauberen Gegenständen (Schuhwerk, Schutzkleidung, Schubkarre, Fahrzeuge etc.) betreten werden dürfen, da immer die Gefahr einer Vireneinschleppung über den Menschen besteht (kotverschmutztes Schuhwerk, Bekleidung). Futter, Wasser und Einstreu müssen stets vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein, und Futterreste sowie Wasseransammlungen sofort entfernt werden. Flächen müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert, und Schadnager regelmäßig bekämpft werden. Andere Haustiere dürfen keinen Zutritt zu den Stallungen haben.

Zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zählen:

Vorbereitung auf die Umsetzung einer (tierschutzkonformen) Aufstallungspflicht Ihres Geflügels

Genauer bedeutet das, dass die Tiere in geschlossenen Ställen mit natürlicher Lichtquelle und Frischluftzufuhr, oder einer Vorrichtung mit gesicherten Seitenbegrenzungen und Abdeckungen (überstehend und dicht) gehalten werden müssen. Wildvogelverschmutzungen (Kot, Federn), Wildvögel und Nager dürfen keinen Zugang zum Gehege haben.
Enten, Gänse und Laufvögel müssen räumlich getrennt von sonstigem Geflügel gehalten werden.

Den direkten Kontakt zwischen Ihrem Hausgeflügel und dem Lebensraum von wildlebenden Wasservögeln (zum Beispiel: Flächen und Gewässer auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) können Sie durch das Errichten von Zäunen und Gehegeabdeckungen verhindern.

Geflügelhaltungen dürfen nur mit sauberen Gegenständen (Schuhwerk, Schutzkleidung, Schubkarre, Fahrzeuge etc.) betreten werden, da immer die Gefahr einer Vireneinschleppung über den Menschen (kotverschmutztes Schuhwerk, Bekleidung) besteht.

Futter, Wasser und Einstreu müssen stets vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein und Futterreste sowie Wasseransammlungen sofort entfernt werden. Flächen müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert und Schadnager regelmäßig bekämpft werden. Andere Haustiere dürfen keinen Zutritt zu den Stallungen haben.

Wie erkenne ich, ob ein Vogel an Vogelgrippe erkrankt ist?

Nur durch das äußerliche Erscheinungsbild eines Vogels, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob ein Vogel an der Vogelgrippe erkrankt ist. Zu den allgemeinen Symptomen der Vogelgrippe gehören:
- stumpfes, gesträubtes Federkleid
- hohes Fieber sowie Verweigerung von Futter und Wasser
- Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel
- wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall
- zentralnervöse Störungen (abnorme Kopfhaltung)
- blaurote Verfärbung von Kopfanhängen und Füßen durch Blutstau
- schnelle Abnahme der Legeleistung und erhöhte Tierverluste.

Im Zweifelsfall sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchzuführen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Wie kann ich mich und meine Umwelt schützen?

Trotz der derzeit geringen Ansteckungsgefahr für Menschen, sollte vermieden werden, dass Kinder an mit Vogelkot verunreinigten Stellen spielen (Spielplätze, Sandkästen, Fluss- und Seeufer). Daher wird auch dringend davon abgeraten, Vogelfedern zu sammeln.

Allgemeine Hygieneregeln, wie das Händewaschen, sollten stets eingehalten werden.

Was ist bei dem Fund eines toten Wildvogels zu beachten?

Tote Vögel sollten grundsätzlich nicht direkt angefasst werden, da auch andere Krankheiten, wie Salmonellen, übertragen werden können. Sie müssen alle Kleidungsstücke, Schuhe, Schuhsohlen, Hände und Gegenstände, die möglicherweise Kontakt mit dem Tier hatten, gründlich reinigen; das bedeutet im Detail: Waschen und desinfizieren.

Sofern man nicht in einer Sperrzone oder Überwachungszone lebt, können tote Vögel z. B. mit Hilfe einer Schaufel aufgenommen und im Garten vergraben oder in einer Plastiktüte in den Müll entsorgt werden.

Sollte es sich um einen toten Wasservogel oder Greifvogel handeln, sollte der Vogel auf keinen Fall angefasst werden und die Veterinäraufsicht des Bezirksamtes Neukölln telefonisch unter (030) 90239 – 3443 oder über das Online-Formular informiert werden. Dies gilt auch für sonstige Verdachtsfälle.

  • Angaben zur hinweisgebenden Person (Name, telefonische Erreichbarkeit für Rückfragen)
  • Wann wurde das Tier/die Tiere gefunden (Datum, Uhrzeit)?
  • Wo wurde der Körper gefunden? Detaillierte Abfrage und Beschreibung des Fundortes (sind GPS Daten/Koordinaten verfügbar?)
  • Um welche Art des Fundortes handelt es sich (Privatgrundstück, Öffentliches Straßen oder Plätze, Gewässer)
  • Um welche Tierart handelte es sich (Fuchs, Marderhund, Waschbär / Enten- oder Gänsevögel / sonstiges Wassergeflügel (z. B. Schwäne, Reiher, Möwenvögel) / Raben- und Greifvögel / Andere Tierart – nicht bestimmbar)
  • Welchen Zustand hat der Tierkörper? (Soweit mit Sicherheitsabstand feststellbar: kürzlich verstorben, verunfallt, in Verwesung, nicht mehr vollständig.)
  • Wurde das Tier berührt oder kam ein mitgeführtes Tier mit dem toten Tier evtl. in indirekten oder direkten Kontakt?

Hinweis: Wenn möglich bitte ein Foto vom Fundort mitschicken und das tote Tier abdecken.

Die Tiere werden dann ggf. abgeholt und zur Untersuchung in ein Labor gebracht. Singvögel und Tauben spielen nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft als Überträger des Vogelgrippevirus keine Rolle.

Meldeformular

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