Parken in Neukölln

Fahrradstaffel - Verwarnzettel wird am Scheibenwischer hinten befestigt

Der gefürchtete "Zettel hinter der Windschutzscheibe" ist übrigens rein rechtlich nicht mehr zwingend. Inzwischen reicht auch die elektronische Erfassung der Falschparker. Die unangenehme Benachrichtigung kommt dann per Post.

Heiß begehrt und oft teuer: Parkplätze sind nicht nur in Neukölln schwer zu finden. Deshalb wird in Berlin seit mehreren Jahren in immer mehr Teilen der Stadt eine Parkraumbewirtschaftung umgesetzt. Das bedeutet, dass das Parken im öffentlichen Straßenraum – also am Straßenrand oder auf anderen zum Parken freigegebenen Flächen – in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen gebührenpflichtig ist. Zuständig ist der Bezirk, in dem sich die Parkzone befindet.

Parkraumbewirtschaftung in Neukölln: 1 Ziel - mehrere Akteure

Seit dem 1. Februar 2024 wird die Parkraumbewirtschaftung in Neukölln eingeführt. Nach den Parkzonen 105 (Reuterkiez) und 100 (Flughafen-/ Donaukiez) startete am 1. Mai 2024 die Parkzone 106 im Weserkiez. Danach wird die Parkraumbewirtschaftung nach und nach um weitere Parkzonen erweitert.

Alles zur Parkraumbewirtschaftung in Neukölln

Klingt an sich einfach, oder?
Zunächst bedarf es jedoch einer Analyse, in welchen Bezirksregionen dies überhaupt sinnvoll bzw. notwendig ist. Von der Überprüfung, über die Festlegung der tatsächlichen Zone bis hin zur Anschaffung und zum Aufstellen der Parkscheinautomaten betrifft das den Bereich Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr. Geht es dann später um die Sonder(park)genehmigungen sind neben dem Straßen- und Grünflächenamt auch die Bürgerämter gefragt.

Doch wir alle wissen: Was bringen Festlegungen, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert und Verstöße (nötigenfalls) geahndet werden? Richtig: Nix. Also kommt hier noch das Ordnungsamt mit ins Spiel: die PRK, die Kolleginnen und Kollegen der Parkraumkontrolle.

Kollege vom Ordungsamt nimmt Kfz-Daten auf und erstellt Verwarnungszettel

Routinekontrolle in der Erkstraße - Parkzone 100. Der Kollege der PRK prüft, ob ein Online-Parkticket gelöst wurde. Ergebnis: Fehlanzeige!

Parkraumkontrolle

Kürzlich schrieb eine Berliner Tageszeitung: “Es ist einer der vielleicht
unbeliebtesten Jobs, den es gibt: Das Schreiben von Knöllchen bei Parkverstößen.” Die Mitarbeitenden der PRK – Parkraumkontrolle – sehen das ein wenig differenzierter: Schließlich gehe es doch um faires und rücksichtsvolles Verhalten im öffentlichen Raum, also Straßenland von uns allen. Man müsse sich eben an die Regeln halten – und gegebenenfalls ein Parkticket lösen.

Der Bereich Parkraumkontrolle ist nur für den ruhenden Verkehr zuständig.
Er übernimmt die Kontrollen der Parkscheine, Vignetten und Ausnahmegenehmigungen innerhalb der Parkzonen im Bezirk Neukölln.

Die Aufgaben der Dienstkräfte sind auf die Maßnahmen zum Feststellen und Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzeigenfertigung) beschränkt. Ausschließlich bei Verstößen gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten fertigen sie Kennzeichenanzeigen im Zusammenhang mit der Parkscheinpflicht, Vignetten und Ausnahmegenehmigungen sowie weiterer Verstöße (z. B. Parken ohne Feinstaubplakette auf Behindertenparkplätze, in Ladezonen, in 2. Reihe).

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden als Ordnungswidrigkeit angezeigt und an die Bußgeldstelle der Polizei weitergeleitet. Bei Fragen zu einem Verwarnungsgeld (Knöllchen) wegen eines Parkverstoßes oder anderen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wenden Sie sich bitte immer direkt an die Bußgeldstelle der Berliner Polizei

Parkschein ziehen und ins Auto legen

Wer sein Fahrzeug in einer Parkzone abstellt, muss einen Parkschein am Parkscheinautomaten ziehen. Die Automaten akzeptieren Münzen und meist auch EC-Karten. Die Bezahlung per Handy ist in vielen Fällen ebenfalls möglich. Dafür ist jedoch eine vorherige Anmeldung erforderlich, je nach Anbieter können hierbei zusätzliche Gebühren anfallen. Je nach Zone können 25 oder 75 Cent für fünfzehn Minuten, ein oder zwei Euro pro Stunde oder ein anderer Betrag fällig werden. Das gezogene Ticket muss von außen gut sichtbar im Auto platziert werden.

Hinweise zu Bewohnerparkausweisen oder sonstigen Ausnahme-Parkerlaubnissen

Kolleginnen der Parkraumbewirtschaftung unterwegs
Überprüfung der Parkvignette
Kollege derParkraumbewirtschaftung testet Funktionsfähigkeit des Parkscheinautomaten

Verhalten bei defektem Parkscheinautomat

Bei einem defekten Parkscheinautomaten darf das Fahrzeug mit einer gut sichtbar ausgelegten Parkscheibe abgestellt werden, sofern kein anderer funktionsfähiger Parkscheinautomat in angemessener Entfernung steht. Dabei ist auf die Parkscheibe die folgende halbe Stunde der Ankunftszeit einzustellen.

Aber Achtung: natürlich kontrollieren die Kolleg:innen der PRK auch das!

Vignette zur Aufforderung der Beseitigung eines illegal abgestellten Fahrzeugs
Kollege vom Abschleppdienst befestigt Vorrichtung am widerrechtlich abgestellen Fahrzeug
Abschleppdienst entfernt widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug

Auto abgeschleppt?

Steht das Auto nicht mehr dort, wo es abgestellt wurde, rufen Autofahrer bei der Polizei an. Unter der Telefonnummer (030) 4664709800 erteilt die Auskunfts- und Fahndungsstelle Auskünfte zu umgesetzten – also abgeschleppten und an einem anderen Standort abgestellten – Fahrzeugen. Die Umsetzkosten werden von den Falschparkern in der Bußgeldstelle eingezogen. Die Gebühren betragen je nach Art der Umsetzung, Fahrzeug und Auftraggeber zwischen 52 und 565 Euro (Stand: Januar 2023). Nicht nur das Ordnungsamt lässt abschleppen, sondern auch die Polizei selbst und die BVG. Auch Leerfahrten müssen bezahlt werden.

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