Jugendhilfeausschuss

6 lachende Kinder

In jedem Bezirk ist ein Jugendamt zu errichten, das sich aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung zusammensetzt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes -AG KJHG-).

Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamts (§ 35 Abs. 1 Satz 1 AG KJHG).

Der Ausschuss wird nach jeder Wahl neu gebildet. Im Ausschuss sind Abgeordnete der in der BVV vertretenen Parteien, Vertreter/-innen der Jugendverbände und anderer freier Träger der Jugendhilfe sowie in der Jugendhilfe erfahrene Personen. Grundlage für die Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist § 35 AG KJHG.

Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beitragen, insbesondere in dem sie:
  • individuelle und soziale Benachteiligungen abbaut,
  • Angebote der Förderung macht,
  • Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe unterstützt und berät,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützt und
  • im Zusammenwirken mit anderen “positive” Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien schafft.

Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des zweigliedrigen Jugendamtes. Zweigliedrigkeit bedeutet hier Teilung in den eigenständigen Jugendhilfeausschuss und in die Verwaltung des Jugendamtes. Er befasst sich gemäß § 71 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe, besonders mit der Erörterung aktueller Probleme junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe. Er hat im Gegensatz zu anderen BVV-Ausschüssen ein Beschlussrecht zur Verteilung der Gelder für die Jugendhilfe im Bezirk. Er muss vor allen Beschlüssen der BVV, bei denen es um Belange der Jugendhilfe geht, angehört werden und hat selbst das Recht, dort Anträge zu stellen.

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zur Arbeit und zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses