Elterngeld

Hier erhalten Sie ausführliche Informationen rund um das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Persönliche Unterstützung im FamilienServiceBüro

Unterstützung und Beratung bei der Antragstellung erhalten Sie durch unser FamilienServiceBüro im Kindl Boulevard

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Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die

  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • das Kind selbst betreuen und erziehen,
  • die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.

Neuerungen für Geburten ab 01.04.2024

Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt bei einem zu versteuernden Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Antragskindes bei

  • Summe Elternpaare: 200.000 Euro
  • Alleinerziehende: 200.000 Euro

Für Geburten bis 31.03.2024 gilt folgende Einkommensgrenze:

Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn die berechtigte Person im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000,- € erzielt hatte (bzw. Summe des zu versteuernden Einkommens beider berechtigter Personen mehr als 300.000,- €).

Gleichzeitiger Bezug

Ein gleichzeitiger Bezug von BasisEG ist nur noch maximal für 1 Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich.
Ein gleichzeitiger Bezug von BasisEG + EG.Plus oder EG.Plus + EG.Plus ist möglich.

Ausnahmen

  • Mehrlingsgeburten
  • Frühgeburten
  • Geburten mit Behinderung und Geschwisterkind mit Behinderung

Basis-Elterngeld & Elterngeld Plus & Partnerschaftsbonusmonate

Aktuelle weiterführende Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums Elterngeld

Beratung und Antragstellung

Die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld sind differenzierter, als hier die Darstellung möglich ist.
Lassen Sie sich daher bitte bei der Elterngeldstelle im Bezirk Ihres Wohnsitzes entsprechend beraten: Liste der Berliner Elterngeldstellen

Nutzen Sie ebenfalls die Informationsangebote des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und des Familienportals

Antragsformulare und weitere Informationen
Alle erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular und ElterngeldDigital

Mit dem Online-Antragsassistenten des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend können Sie Ihren Elterngeld-Antrag online stellen

Bitte senden Sie immer die Original-Geburtsurkunde mit dem Vermerk “für Elterngeld” per Post zu.

Legen Sie bitte neben der Geburtsurkunde auch Ihren Personalausweis, Mutterschaftsgeld/ Negativbescheinigung, Nachweise über Ihr Einkommen vor der Geburt und ggf. über die Elternzeit vor.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes

  • Telefonnummern der Ansprechpartner:innen
    (030) 90239 – 3754
    (030) 90239 – 1511
    (030) 90239 – 2732
    (030) 90239 – 3985 Sprechstunde nur Dienstag
    (030) 90239 – 2488
    (030) 90239 – 3035
    (030) 90239 – 4046
    (030) 90239 – 1520
    (030) 90239 – 3791
    (030) 90239 – 3790
    (030) 90239 – 2758

    Familienname (und ggf. Geburtstag) des Kindes
    – C, L, V, W, Z
    – D, M, Q, N ( 26.-31.)
    – J, S
    – T, Ü, X
    – P, R, U
    – A, N ( 18.-22.)
    – G, O
    – K, Y
    – E, I, N ( 23.-25.)
    – F, H, N ( 01.-10.)
    – B, N ( 11.-17.)

Aktuell ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 4 Wochen (sofern alle Unterlagen vorliegen) zu rechnen.

Für die Elterngeldanträge besteht ein einheitliches digitales Formular. Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei Nutzung des digitalen Formulars am Ende den Antrag ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und postalisch übersenden oder in den Hausbriefkasten (Rathaus) einwerfen müssen. Eine Bearbeitung von Anträgen, die nur per Mail übersandt werden, ist aus rechtlichen Gründen derzeit leider nicht möglich

Hinweis zum Antrag über ElterngeldDigital

Liebe Eltern,
der in Berlin genutzte bundeseinheitliche Antrag (über ElterngeldDigital) enthält die Möglichkeit anzukreuzen, dass ein elektronischer Datenabruf bei der Krankenkasse gewünscht ist (Nachweis zum Mutterschaftsgeld).
Diese Funktion ist in Berlin derzeit noch in der technischen Umsetzung. Für eine schnelle Antragsbearbeitung bitten wir Sie daher, den Nachweis zum Mutterschaftsgeld direkt mit dem Antrag mitzusenden, andernfalls muss der Nachweis nachgefordert werden.
Vielen Dank.