Vormundschaften / Pflegschaften

Junge an Hand seines Vaters lächelt in die Kamera

Das Jugendamt übt die gesamte oder Teile der Personensorge für ein minderjähriges Kind nach einer gerichtlichen Bestellung aus. Der Vormund oder Pfleger wird dadurch zum gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Kindes.
Zuständig für die Bestellung und Aufsicht über die Amtsvormünder und Amtspfleger ist das Familiengericht.

Die Führung der Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft wird einzelnen Mitarbeiterinnen des Jugendamts übertragen. Diese Mitarbeiter:innen übernehmen die Vertretung der Interessen der Kinder oder Jugendlichen.

  • Broschüre "Dein Vormund vertritt Dich"

    PDF-Dokument (3.3 MB) - Stand: 2023

Ansprechpartner:innen

Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen und Ihre Fragen ausführlich mit Ihnen besprechen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem zuständigen Vormund auf.

  • Fr. Rytt
    Tel. 030 90239 2388 / 0151 1507 4968
    Raum 07.C.14
    E-Mail

    Fr. Schwarz
    Tel. 030 90239 2413 / 0151 1507 4967
    Raum 07.C.10
    E-Mail

    Fr. Koeck
    Tel. 030 90239 2852
    Raum 07.C.04
    E-Mail

    Fr. Scholz
    Tel. 030 90239 3324
    Raum 07.C.11
    E-Mail

    Fr. Harras
    Tel. 030 90239 3759 / 0151 1507 5072
    Raum 07.C.07
    E-Mail

    Fr. Wendler
    Tel. 030 90239 3060 / 0151 1507 5074
    Raum 07.C.12
    E-Mail

    Fr. Möricke
    Tel. 030 90239 3068 / 0151 1507 5063
    Raum 07.C.08
    E-Mail