Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Es erfolgt zunächst eine Aufnahme in die Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Das dortige mehrmonatige Clearingverfahren endet mit der Zuweisung der Kinder und Jugendlichen an die bezirklichen Jugendämter.
Das UMF-Team prüft den Bedarf der zugewiesenen jungen Menschen und sucht eine geeignete Anschlussunterbringung, in der die Kinder und Jugendlichen sozialpädagogisch betreut werden.
Das UMF-Team begleitet diese Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden und arbeitet eng mit den Jugendhilfeträgern, Vormündern, Fachdiensten und vielen weiteren Institutionen zusammen.