Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Hände aus verschienen Nationen halten das Wort Willkommen hoch

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Es erfolgt zunächst eine Aufnahme in die Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Das dortige mehrmonatige Clearingverfahren endet mit der Zuweisung der Kinder und Jugendlichen an die bezirklichen Jugendämter.

Das UMF-Team prüft den Bedarf der zugewiesenen jungen Menschen und sucht eine geeignete Anschlussunterbringung, in der die Kinder und Jugendlichen sozialpädagogisch betreut werden.

Das UMF-Team begleitet diese Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden und arbeitet eng mit den Jugendhilfeträgern, Vormündern, Fachdiensten und vielen weiteren Institutionen zusammen.