Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote für junge Menschen am Ort Schule und wird in enger Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe umgesetzt. Es handelt sich um eine ganzheitliche Förderung und Unterstützung junger Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung. Sie soll in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften insbesondere dazu beitragen, Benachteiligungen jedweder Art zu vermeiden beziehungsweise abzubauen, individuell unterstützen und beraten sowie bei Konflikten im Einzelfall unterstützen.
Neben der primären Zielgruppe der Schüler*innen richten sich Angebote der Schulsozialarbeit auch an Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte der Schulen.
Die gesetzliche Grundlage für das Angebot der Schulsozialarbeit bilden die §§ 13a SGB VIII und 5b SchulG. Über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus haben das Jugendamt Neukölln und die freien Träger der Jugendhilfe unter Beteiligung der regionalen Schulaufsicht die “Leitlinien für die Schulsozialarbeit in Neukölln” entwickelt, in der Rolle und Aufgaben der Schulsozialarbeit im Bezirk Neukölln näher bestimmt werden.
Schulsozialarbeit wird an allen Neuköllner Schulen umgesetzt. Die bezirkliche Schulsozialarbeit in Form der Schulstationen hat als Angebot der Jugendhilfe am Lern- und Lebensort Schule in Neukölln eine lange und bewährte Tradition.
Aus Mitteln des Bezirks werden 19 Schulstationen an Neuköllner Grundschulen gefördert. Die Broschüre „Schulstationen im Bezirk Neukölln“ bildet die Leistungen und Angebote der bestehenden bezirklichen Schulstationen ab.