In Neukölln wurde durch das Jugendamt im Jahr 2017 ein Präventionsprojekt an die Jugendgerichtshilfe angegliedert. Es gibt vier Fachkräfte, die Familien intensivsozialpädagogisch betreuen.
Beim TEAM JUGEND-DELINQUENZ (ehemals AG Kinder- und Jugendkriminalität) handelt es sich um ein dem Jugendamt zugehöriges Team, das auf Grundlage des SGB VIII arbeitet und Leitziele in der Jugendhilfe (§1 Abs. 3 SGB VIII) verwirklicht.
Im Rahmen dieser Tätigkeit werden strafrechtlich signifikant gefährdete junge Menschen im Alter von 10 – 17 Jahren in ihren unterschiedlichen Familienkonstellationen betreut.
Der Schwerpunkt liegt in der aufsuchenden sozialen Arbeit, der Analyse der jeweiligen Problemlagen sowie bei der Vermittlung für Schulen, Jugendämter, andere Behörden, Freizeiteinrichtungen, Sportvereine und weiterer Träger.
Die Kinder und Jugendlichen weisen Verhaltensweisen im Delinquenz-Spektrum auf. Dies zeigt sich in der Schule oder an Schuldistanziertheit, am ziellosen Freizeitverhalten und teilweise an instabilen Familiensystemen durch häufig abwesende Rollenbilder, wie z.B. Vaterfiguren.
Anders als die Beauftragung von Einzel- oder Familienhilfe bei freien Trägern, wird hier das Jugendamt mit eigenen Fachkräften direkt tätig. Die umfassende Vernetzung der Beteiligten (Schule, Polizei, Jugendamt, Psychologen und andere Fachdienste) trägt zu einer schnellen Reaktions- und Handlungsmöglichkeit des Teams und der Eltern bei.
Ziel ist es:
- durch eine systematische und abgestimmte Vorgehensweise die Familien straffälliger junger Menschen früh zu erreichen und koordiniert und konsequent zu reagieren.
- die Anzahl der Mehrfach- und Intensivtäter zu reduzieren.
Alle Kooperationspartnerinnen und –partner des Teams werden durch eine Einwilligungserklärung der Familien zum Zwecke der Zusammenarbeit zum Austausch personenbezogener Daten ermächtigt.
Grundsätzlich erfolgt ein Austausch mit der Polizei, um für das Team relevante Informationen zu gewinnen und mit der Familie zu besprechen. Das Team ist nicht verpflichtet, mögliche Straftaten der Polizei zu melden. Bei schweren Straftaten z. B. gegen das Leben eines anderen Menschen gelten selbstverständlich Ausnahmen.
Das Team setzt sich bei einer guten Entwicklung mit einer Empfehlung bei Gericht für die Jugendlichen ein.