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Beantragung von Bestattungskosten
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Sie beabsichtigen, die Übernahme der entstandenen bzw. entstehenden Bestattungskosten Ihres verstorbenen Angehörigen durch den Träger der Sozialhilfe (TdSH) nach § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu beantragen. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen einen kleinen Überblick darüber verschaffen, unter welchen Voraussetzungen evtl. eine Kostenübernahme nach § 74 SGB XII durch den TdSH erfolgen kann.
Grundsätzlich wird empfohlen, vor Auftragserteilung einer Bestattung Kontakt zum zuständigen Amt für Soziales aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Amt für Soziales
Postanschrift
Bezirksamt Neukölln
12040 Berlin