Zweckentfremdung von Wohnraum – Anzeige und Genehmigung

Neuköllner Wohnhäuser

Zweckfremde Nutzung von Wohnraum

Die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als zu Wohnzwecken ist genehmigungspflichtig. Das Zweckentfremdungsverbot trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Die Verordnung ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Wohnungsverknappung. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt einzureichen, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
Weitere Informationen, Hinweise auf erforderliche Unterlagen sowie Formulare finden Sie im Service-Portal Berlin:
(Service-Portal)

Auskünfte und Berechnungen zum Mietspiegel

Der Berliner Mietspiegel bietet für Mieter und Vermieter die Möglichkeit, Auskunft über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten in Berlin zu erhalten und kann insofern Mieterinnen und Mieter vor unberechtigten Mieterhöhungen schützen. Der Berliner Mietspiegel gilt nicht für:
  • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern,
  • Neubauwohnungen, die ab dem 01. Januar 2012 bezugsfertig geworden sind,
  • preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen,
  • Wohnungen mit WC außerhalb der Wohnung.

(Mietspiegelabfrage)

Datenschutz

  • Datenschutzhinweisblatt

    Hinweise zum Datenschutz im Rahmen von Verfahren nach dem
    Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
    (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz)

    PDF-Dokument (507.4 kB)

Datenschutzhinweisblatt Bußgeldstelle

  • Datenschutzhinweisblatt_BGSt

    Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Bußgeldstelle (Forderungsmanagement)

    PDF-Dokument (180.2 kB)