Zweckfremde Nutzung von Wohnraum
Die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als zu Wohnzwecken ist genehmigungspflichtig. Das Zweckentfremdungsverbot trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Die Verordnung ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Wohnungsverknappung. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt einzureichen, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
Weitere Informationen, Hinweise auf erforderliche Unterlagen sowie Formulare finden Sie im Service-Portal Berlin:
(Service-Portal)