Wohnberechtigungsschein (WBS)
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung (“Sozialwohnung”) ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Antragsberechtigt sind in der Regel die volljährigen Bewohner des Bezirks Neukölln und Bürger, die (noch) nicht in Berlin wohnen. Ausländische Mitbürger müssen dabei über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen.
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(Service-Portal)
Ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, können Sie hier abfragen:
(Abfrage WBS)
RlvF (Richtlinien vereinbarte Förderung – 2. Förderweg (gebührenpflichtig)
Eine RlvF-Bescheinigung ist eine Berechtigung, nach den Richtlinien über die Förderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin durch vertragliche Vereinbarung vom 09. April 1992, um eine mit Aufwendungszuschüssen und/oder Aufwendungsdarlehen geförderte Miet- und Genossenschaftswohnung beziehen zu dürfen. Sofern sich der Hauptwohnsitz in Berlin befindet ist das Bezirksamt des Wohnsitzes zuständig. Ist der Hauptwohnsitz nicht innerhalb Berlins, ist die Beantragung in jedem Bezirksamt möglich.
Weitere Voraussetzungen sind zur Beantragung nicht erforderlich.
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Erstellung einer Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen (IBB-Förderung)
Das Bezirksamt erstellt eine Einkommensüberprüfung, zur Vorlage bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
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