Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

3 lachende Kinder

Bei Bezug von Wohngeld und/ oder des Kinderzuschlages wird diese Leistung durch das Wohnungsamt erbracht.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst:

  • Kultur, Sport und Freizeit
  • mehrtägige Klassen-, Hort- und Kitafahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • eintägige Schul-, Hort- und Kitaausflüge
  • Zuschuss zum Mittagessen in Schulen und Kitas
  • Lernförderung
  • Schülerbeförderung

Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Als Berechtigungsnachweis für die zuvor genannten Leistungen erhalten Sie den berlinpass-BuT.

Weitere Informationen, Hinweise bzgl. der Anspruchsvoraussetzungen sowie erforderliche Formulare erhalten Sie über das Service-Portal Berlin:
(Service-Portal)

Datenschutz

  • Datenschutzhinweisblatt

    Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Beantragung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG

    PDF-Dokument (156.6 kB)

Datenschutzhinweisblatt Bußgeldstelle

  • Datenschutzhinweisblatt_BGSt

    Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Bußgeldstelle (Forderungsmanagement)

    PDF-Dokument (180.2 kB)