Allgemeine Informationen (EU-Wahl)

Übersicht

Wahltag

Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet in Deutschland am 09. Juni 2024 statt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
  • Terminplan EU-Wahl 2024

    PDF-Dokument (141.5 kB)

  • Europa-Wahl in Berlin 2024 (leichte Sprache)

    PDF-Dokument (2.1 MB)

  • Musterstimmzettel Berlin - Europawahl 2024

    PDF-Dokument (51.3 kB)

Erkennen und Bekämpfen von Desinformation

Als Desinformation werden nachweislich falsche oder irreführende Informationen bezeichnet, die verbreitet werden, um die Öffentlichkeit zu beeinflussen oder zu täuschen. Ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema findet sich auf der nachfolgend verlinkten Website der Bundeswahlleiterin.
Weitere Informationen

Deutsche im Ausland

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind bei Europa- und Bundestagswahlen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen gemäß §6 Absatz 2 Europawahlgesetz in Verbindung mit §12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz) wahlberechtigt.

Die sogenannten Auslandsdeutschen werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern müssen einen formgebundenen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vor jeder Wahl auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zum Download bereit gestellt. Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie an das Wahlamt des Berliner Bezirkes senden, in dem Sie früher gemeldet waren.

Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.

Der Antrag muss unterschrieben im Original spätestens bis zum 19. Mai 2024 (Sonntag) im Wahlamt vorliegen. Telefonisch oder per Fax können Sie den Antrag nicht stellen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin:

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland muss ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis in der deutschen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

Der Antrag muss unterschrieben im Original spätestens bis zum 19. Mai 2024 (Sonntag) im Wahlamt vorliegen.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Antragsfrist ohne Verschulden versäumt wurde (§ 24 Absatz 2 Ziffer 1 Europawahlordnung). Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Sollten Sie jedoch aus Deutschland weg- und nun wieder zugezogen sein, muss ein erneuter Antrag gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin:

Eventuelle Nachzählungen

Das Bezirkswahlamt weist darauf hin, dass bei inkonsistenten oder zu beanstandenen Ergebnissen bei der Europawahl die Nachzählung ab dem 12.06.2024, 10 Uhr, im Rathaus Neukölln erfolgt. Die entsprechenden Wahlbezirke und Nachzählungsräume werden per Aushang im Schaukasten bekannt gegeben.