Beantragung von Reisepässen
- Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit ca. 7 bis 8 Wochen
- Kinderreisepass: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig, je nach Bedarf, ein Personalausweis, Reisepass oder bei entsprechender Anerkennung ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Die Umstellung bedeutet weniger Aufwand und Kosten für Eltern und ausstellende Behörden. Allerdings gibt es für Eltern Einiges zu beachten: Einige Staaten fordern bei Einreise eine bestimmte Restgültigkeit (in der Regel 3 bis 6 Monate) des Dokuments. Auch Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
- Reisepass für über 24-Jährige wird teurer: Zum 1. Januar 2024 wird die Reisepass-Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 auf 70 Euro erhöht. Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe, die zehn Jahre lang gültig sind.
Terminvereinbarungen
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin
- unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
- über die Telefonnummer (030) 115
- Abmeldung einer Wohnung
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung
- Bewohnerparkausweis
Abholung beantragter Dokumente
Beantragte Dokumente -Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), eID-Karte und Führerschein – können zu den Öffnungszeiten ohne Termin in dem Bürgeramtsstandort abgeholt, wo sie beantragt worden sind. Mitzubringen sind noch im Besitz befindliche Dokumente.
Notfallkunden
Welche Situationen gelten als Notfall und welche Regelungen treffen dann zu?
Parkraumbewirtschaftung in Neukölln: Parkausweise für Anwohnende
Sie wohnen in einer Parkraumbewirtschaftungszone in Neukölln und benötigen einen Bewohnerparkausweis? Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises grundsätzlich nur in dem Bezirk und für die Bewohnerparkzone erfolgt, in dem Sie gemeldet sind. Nutzen Sie die bequeme Online Antragsstellung über https://service.berlin.de/dienstleistung/121721/
Kein Anstehen, keine Wartezeit und die Vignette kommt per Post direkt zu Ihnen nach Hause. Alternativ besteht die Möglichkeit den Antrag per E-Mail an bewohnerparkausweis@bezirksamt-neukoelln.de zu senden. Bitte nutzen Sie nur eine Möglichkeit der Antragstellung! Durch Mehrfachantragstellung kann es zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungszeitraum kommen.