Bezirksamt Neukölln kontrolliert die Hygiene in Friseursalons und Barbershops
Pressemitteilung vom 20.11.2024
Im August 2024 informierte das Bezirksamt Neukölln die Bevölkerung über den anthropophilen Dermatophyt-Pilz „Trichophyton tonsurans“ (Fadenpilz), mit dem sich u. a. auch im Bezirk Neukölln Kundinnen und Kunden in Friseursalons und Barbershops angesteckt hatten. Das Bezirksamt führte aus diesem Grund in den vergangenen Monaten anlass bezogene Begehung durch, um die Hygiene-Bedingungen in Salons und Shops zu überprüfen.
Beanstandungen hatte das Gesundheitsamt bei den meisten Begehungen von Salons und Shops: So fehlte oftmals ein Hygiene- oder Reinigungsplan und/ oder ein Desinfektionsplan. Oftmals war kein entsprechendes Desinfektionsmittel vorhanden und die Gegenstände wurden mit einem Reinigungsmittel oder Wasser gesäubert. Eine korrekte Entsorgung der Rasierklingen, in einer stichfesten Umverpackung, wurde in einigen Shops ebenfalls nicht durchgeführt. Der grundlegende Reinigungszustand war in einigen Läden nicht ausreichend. Allerdings waren die Mängel selten gravierend und die Salons und Shops zeigten sich sehr kooperativ. Nur in einem Fall musste eine kurzzeitige Schließung erfolgen, in zwei weiteren Fällen wurde die Schließung angedroht.
Gesundheitsstadtrat Hannes Rehfeldt: „Die Berichterstattung über den sogenannten Fadenpilz hat erhebliche Verunsicherung ausgelöst. Mit den Hygienekontrollen stellt das Bezirksamt sicher, dass Betreiber von Barbershops oder Friseurbetrieben die notwendigen Hygienemaßnahmen kennen und sie einhalten. Dass nur sechs von über 40 Betrieben mängelfrei waren, zeigt die Wichtigkeit dieser Überprüfungen.“
Das Bezirksamt Neukölln wird laufend weitere Begehungen in Friseursalons und Barbershops durchzuführen. Auch andere Berliner Bezirke orientieren sich hier inzwischen am Neuköllner Vorgehen.
Die Neuköllnerinnen und Neuköllner werden gebeten, Fadenpilzerkrankungen an das Gesundheitsamt zu melden, damit sich der Bezirk einen besseren Überblick über Infektionenverschaffen kann. Eine gesetzliche Meldepflicht besteht jedoch nicht.
Eine Infektion mit Trichophyton tonsurans (Fadenpilz) äußert sich häufig durch Rötungen und Juckreiz, Hautveränderungen am Nacken, Kopf- und im Bartbereich, eine Verdickung der Haut, wassergefüllte oder eitergefüllte Bläschen, brüchige Haare und eine schuppige Kopfhaut. In schweren Fällen kann es zu dauerhaftem Haarausfall kommen. Betreiberinnen und Betreiber von Friseursalons und Barbershops verweist das Bezirksamt auf eine eigens eingerichtete Internetseite. Hier erhalten sie alle Informationen zum Fadenpilz, zur Hygiene im Friseursalon oder Barbershop, einen Rahmenhygieneplan sowie eine Liste mit geeigneten Flächendesinfektionsmitteln mit fungizider Wirkung.
Zur Informationseite
Bezirksamt Neukölln
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