Vorkaufsrecht rechtskräftig - Weichselstraße 52 geht an Wohnungsbaugesellschaft
Pressemitteilung vom 08.11.2023
Das Bezirksamt Neukölln hat sein Vorkaufsrecht für das Haus Weichselstraße 52 ausgeübt. Weder Verkäufer noch Käufer haben gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist damit rechtskräftig und der Übernahme des Hauses mit insgesamt 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten durch die STADT UND LAND steht nichts mehr im Weg.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr: „Ich freue mich sehr, dass das Vorkaufsrecht für die Weichelstraße 52 nun in trockenen Tüchern ist und nicht rechtlich angegriffen wird. Das zeigt, dass wir die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts überzeugend umgesetzt haben. Gleichzeitig verdeutlicht das Verfahren, wie notwendig eine Reform des Vorkaufsrechts auf Bundesebene ist.“
Es handelt sich um die erste Ausübung des Vorkaufsrechts in einem Milieuschutzgebet seit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. November 2021 die bis dahin übliche und von den Vorinstanzen bestätigte Vorkaufspraxis gekippt hatte. Mit dem Urteil ist die Zahl der Fälle, in denen das Vorkaufsrecht noch ausgeübt werden kann, stark eingeschränkt worden – auf Objekte mit Missständen und Mängeln oder solche mit überwiegendem Leerstand. Das Bezirksamt Neukölln hat in Abstimmung mit der Senatsverwaltung von Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ein Konzept für die Ausübung des Vorkaufsrechts bei diesen sogenannten Problemimmobilien entwickelt und konnte dieses nun anwenden
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