Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln zum Schutz gegen die „Amerikanische Faulbrut“ wird aufgehoben
Pressemitteilung vom 08.11.2021
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin vom 14.06.2021 zum Schutz gegen die „Amerikanische Faulbrut“ (Bienenseuchen-Verordnung) und die damit verbundene Festlegung eines Sperrbezirks wird mit Wirkung vom 08.11.2021 wieder aufgehoben.
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Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung "Amerikanische Faulbrut" vom 14.06.2021
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