Bezirk übt Vorkaufsrecht zugunsten von Stiftung und Genossenschaft aus
Pressemitteilung vom 28.05.2021
Das Bezirksamt Neukölln hat sein Vorkaufsrecht für das Haus Laubestraße 2 ausgeübt. Die Stiftung „Umverteilen!“ wird das Grundstück erwerben und anschließend ein Erbbaurecht an die Selbstbaugenossenschaft Berlin vergeben. Dieses Modell findet in Neukölln zum zweiten Mal Anwendung.
Eine Abwendungsvereinbarung konnte mit dem ursprünglichen Käufer nicht abgeschlossen werden. Diese soll analog zum Vorkauf die Bewirtschaftung des Hauses im Sinne des Milieuschutzes sichern und bietet den Mieter*innen damit einen zusätzlichen Schutz. Gibt der Käufer keine oder nur eine unzureichende Erklärung ab, kann der Bezirk das Vor-kaufsrecht wahrnehmen. Die Widerspruchsfrist gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts läuft noch.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste: „Ich bedanke mich bei der Stiftung „Umverteilen!“ sowie der Selbstbaugenossenschaft Berlin für die erneute gute Zusammenarbeit. Jedes Haus und jeder Vorkauf sind anders. Wir prüfen deshalb in jedem Fall, welche Option passt – immer im Interesse einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung und im Sinne der Mieter*innen. Neue Partner sind uns dabei immer willkommen!“
Bezirksamt Neukölln
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