Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 04.03.21 – S 1059/21 Ord VetLeb L
Pressemitteilung vom 21.04.2021
Angesichts der Beendigung der Maßnahmen hinsichtlich des Seuchenbetriebes im Bezirk Treptow-Köpenick wird mit Wirkung vom 21.04.2021 die Allgemeinverfügung für den Verwaltungsbezirk Neukölln vom 04.03.2021– S 1059/21 Ord VetLeb L (Einrichtung eines Beobachtungsgebietes) aufgehoben.
Die wegen der Wildvogel-Geflügelpest angeordnete Aufstallungspflicht für den Bezirk Neukölln bleibt bestehen.
Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung
Dr. Bornemann (Amtstierarzt),
Tel. 030-90239 3443
E-Mail: vetleb@bezirksamt-neukoelln.de
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Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 04.03.21 – S 1059/21 Ord VetLeb L
Bezirksamt Neukölln
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln