Lagebild Clankriminalität - Kinderschutz gilt auch in Clanfamilien
Pressemitteilung vom 15.03.2021
Neuköllns Jugendstadtrat Falko Liecke fordert den Berliner Senat auf, in seinem Lagebild zur Clankriminalität die besonders auffälligen Familien zu benennen. Eine Häufung in Familien könnte demnach auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten.
Falko Liecke: „Es ist gut, dass es endlich ein Lagebild zur Clankriminalität in Berlin gibt. Damit die Jugendämter damit arbeiten können, brauchen wir aber die Namen der besonders kriminellen Familienteile. Auch in diesen Milieus müssen wir in der Lage sein, Kinder vor einem dauerhaft kriminellen Umfeld zu schützen. Kinderschutz gilt auch in Clanfamilien.
Wenn schon die ersten drei Brüder Intensivtäter sind und die Eltern das auch noch unterstützen, ist es die Pflicht des Staates einzugreifen. Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, dass auch die Kinder Nummer vier bis sechs zu Schwerverbrechern werden. Denn auch diese Kinder haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen, ohne von den Clans in die Kriminalität getrieben zu werden. Kein Kind wird kriminell geboren – die Clans machen sie dazu.“
Das Landeskriminalamt zählte für 2020 388 Clankriminelle aus “ethnisch abgeschlossenen arabischstämmigen Strukturen”, die zusammen 1.013 Straftaten verübt haben sollen. Anders als in Nordrhein-Westfalen werden diese Taten in Berlin aber nicht einzelnen Familiennamen zugeordnet.
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