Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten
Pressemitteilung vom 09.03.2021
Aufgrund des Ausbruchs von Geflügelpest Anfang März hatte das Bezirksamt Neukölln eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 5. März 2021 in Kraft trat.
Zur Vermeidung der Einschleppung und Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) werden die zahlreichen Vorschriften auf das gesamte Gebiet des Bezirks Neukölln ausgeweitet. Diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten tritt am morgigen Mittwoch, 10. März 2021 in Kraft und ist bis zum 15. April 2021 befristet.
Weitere Vorschriften ergeben sich aus der beigefügten Allgemeinverfügung.
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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten
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