Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zum Schutz gegen die Geflügelpest
Pressemitteilung vom 04.03.2021
Am 2. März 2021 wurde im Bezirk Treptow-Köpenick ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. In diesem Zusammenhang hat das Bezirksamt Neukölln eine Allgemeinverfügung erlassen, die am morgigen Freitag, 5. März 2021 in Kraft tritt.
Rund um den Ausbruchsort in Treptow-Köpenick wird gemäß der Flügelpestverordnung ein Sperrbezirk sowie in weiterer Umgebung ein Beobachtungsgebiet festgelegt.
Aufgrund der Bezirksgrenze betrifft das festgelegte Beobachtungsgebiet ebenfalls den Bezirk Neukölln. Konkret wird im südöstlichen Teil von Rudow ein Beobachtungsgebiet festlegt.
Innerhalb dieses Beobachtungsgebietes treten mit der Allgemeinverfügung zahlreiche Vorschriften in Kraft. Insbesondere müssen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass das Eindringen von Wildvögeln ausgeschlossen ist.
Weitere Vorschriften ergeben sich aus der beigefügten Allgemeinverfügung.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest
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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Geflügelpest
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