Weitere Lockerung Coronabedingter Einschränkungen für den Sportbetrieb im Bezirk Neukölln
Pressemitteilung vom 30.06.2020
Der Senat hat mit Wirkung vom 26.06.2020 neue verbindliche Regelungen für den Umgang mit der Corona-Pandemie erlassen. Die SARSCoV-2-Infektionsschutzverordnung ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern der Neuköllner Sportanlagen nun das Sporttreiben unter der Berücksichtigung von weniger Regeln.
Sportstadträtin Karin Korte: „Die Sportvereine, der Schulsport und sonstige Nutzer*innen der Neuköllner Sportanlagen haben Hygienekonzepte eingereicht und sich vorbildlich an die Auflagen gehalten, sodass wir in den letzten Wochen schrittweise zu einer eingeschränkten Normalität zurückkehren konnten. Ich danke allen Beteiligten dafür! Nun geht es darum, weiterhin Abstand zu halten und kontaktlos Sport zu treiben. Die Sportanlagen sind unter diesen Umständen nahezu uneingeschränkt zu nutzen!“
Die gedeckten und ungedeckten Sportanlagen sind unter der Einschränkung des kontaktfreien Sporttreibens mit Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern nutzbar. Nebenräume, Umkleiden und Toiletten sind mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten. In Sporthallen und auf den Freiflächen darf sich ein Zuschauer pro 10 m² Fläche aufhalten. Besucher*innen haben generell auf den Sportanlagen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Der Wettkampfbetrieb bleibt dagegen weiterhin stark eingeschränkt und ist nur für kontaktfreie Sportarten erlaubt. Und zwar unter der Voraussetzung eines genehmigten Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes.
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