Milieuschutz: Haushaltsbefragung im Quartier Germaniapromenade
Pressemitteilung vom 21.11.2019
Im Auftrag des Bezirksamtes Neukölln wird gegenwärtig eine Haushaltsbefragung zur Wohnsituation im Quartier rund um die Germaniapromenade durchgeführt. Untersucht wird, ob im Gebiet die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung (Milieuschutzgebiet) vorliegen. Dafür sind aktuelle Informationen über den Wohnungsbestand und die Wohnbevölkerung erforderlich. Mit der Untersuchung hat das Bezirksamt Neukölln die Landesweite Planungsgesellschaft (LPG mbH) beauftragt, die im Rahmen der Untersuchungen rund 3.500 Fragebögen verschickt.
Das Quartier Germaniapromenade grenzt unmittelbar an die bereits im Bezirk Neukölln festgesetzten Milieuschutzgebiete. In einer Vorstudie (Grobscreening) wurde festgesellt, dass in zunehmendem Maße auch hier Entwicklungen wie stark steigende Mieten und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen stattfinden. Deshalb hat das Bezirksamt Neukölln im Februar 2019 die Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB beschlossen. Der Bezirk prüft bis Ende Februar 2020, ob die Voraussetzungen für die Festsetzung eines solchen Milieuschutzgebietes vorliegen.
In Milieuschutzgebieten können Modernisierungen sozial verträglich und behutsamer umgesetzt werden, um die Wohnbevölkerung im jeweiligen Quartier vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Im Rahmen dieser Untersuchung ist es notwendig, umfangreiche Informationen zur Wohnsituation im jeweiligen Quartier zu erheben. So wird im Fragebogen z. B. nach der Wohndauer, der Miethöhe, nach durchgeführten Modernisierungen an den Gebäuden und in den Wohnungen sowie nach der Nutzung der örtlichen Infrastruktur gefragt.
Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste Jochen Biedermann bittet die angeschriebenen Haushalte um ihre Unterstützung, indem die Fragebögen ausgefüllt und im beigelegten Rückumschlag an das Büro der LPG mbH zurückgesendet werden. Dabei entstehen keine Kosten. Die Angaben unterliegen dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (BlnDSG) und werden anonym erfasst und vertraulich ausgewertet. Nach der Datenerfassung werden alle Fragebögen fachgerecht vernichtet.
Für weitere Informationen zur Untersuchung und Rückfragen zum Fragebogen wenden Sie sich gern auch direkt an die LPG mbH oder das Bezirksamt:
LPG mbH:
Herr Drescher Tel.: 030 – 816 16 03 94
Frau Köker Tel.: 030 – 816 16 03 95
office@lpgmbh.de
BA Neukölln:
Frau Blüthgen Tel.: 030 – 90239-2163
svenja.bluethgen@bezirksamt-neukoelln.de
Bezirksamt Neukölln
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln