#BESSERMITEINANDER – Neuköllner Pilotprojekt soll Fahrräder und E-Scooter vom Gehweg holen
Bild: BA Neukölln
Mit einem Pilotprojekt will das Bezirksamt nun gegen die Benutzung von Gehwegen durch Radfahrende und E-Scooter-Fahrende vorgehen und gleichzeitig alle Verkehrsteilnehmenden zu mehr gegenseitiger Rücksichtnahme sensibilisieren.
An fünf Stellen im Norden des Bezirks wurden Piktogramme auf die Gehwege gesprüht, die ein durchgestrichenes Fahrrad bzw. einen durchgestrichenen E-Scooter zeigen. Gehwegfahrende werden so aufgefordert, die vorhandene Radinfrastrukutur bzw. Straße zu benutzen und sich damit straßenverkehrsgerecht zu verhalten.
Hintergrund des Pilotprojekts sind zunehmende Konflikte auf Gehwegen insbesondere im Norden des Bezirks. In den vergangenen Wochen hat sich die Beschwerdelage im Bezirksamt deutlich erhöht. Radfahren auf dem Gehweg ist ausschließlich für Kinder bis zu zehn Jahren in Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt. Das Projekt soll darauf aufmerksam machen, dass nur durch mehr Miteinander, gegenseitige Rücksichtnahme und durch die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln auf den Fahr- und Gehwegen Konflikte im Verkehr reduziert und Unfälle vermieden werden können.
Das Bezirksamt begleitet die Sprühaktion auf Gehwegen mit einer kleinen zweisprachigen Kampagne über soziale Medien unter dem Hashtag #bessermiteinander. Zudem wird das Ordnungsamt in den kommenden Wochen verstärkt Gehwege kontrollieren und Rad- bzw. E-Scooter-Fahrende ansprechen und sanktionieren. Das Pilotprojekt des Bezirksamtes wird zunächst 2-3 Monate andauern. Nach dieser Zeit werden die aufgesprühten Piktogramme voraussichtlich nicht mehr sichtbar sein. Im Anschluss erfolgt eine Auswertung der Aktion, die auch die Reaktionen aus der Bevölkerung einbezieht.
Im Rahmen der Vorstellung des Pilotprojektes am 24.09.2021 verwies Bezirksbürgermeister Hikel auch auf die neue Praxis des Neuköllner Ordnungsamtes, falsch abgestellte E-Scooter auf Gehwegen zu ahnden. Insbesondere bei Verkehrsgefährdungen – etwa wenn Leih-Scooter mittig auf dem Gehweg abgestellt werden – wird ein Bußgeld von bis zu 30 Euro fällig. Damit reagiert der Bezirk auf erhebliche Verkehrsgefährdungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge.
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