Wohnen und Leben

opener Wohnen und Leben
  • Bürgerämter
    Bürgeramt Helle Mitte

    Was können Sie bei uns beantragen?

    Was wird benötigt?

    • Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung einer Wohnung:
      Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel, Wohnungsgeberbestätigung, Anmeldeformular
    • Ausstellen von Meldebescheinigungen:
      Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel, Verwaltungsgebühr von 10,00 €
    • Übertragung von Aufenthaltstiteln in einen neuen Pass
    • Aushändigung und Abgabe von Anträgen:
      Wohngeld, Wohnberechtigungsscheine, Elterngeld, Bildung- und Teilhabe
    • Ausstellung von Berlinpässen:
      Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel, Leistungsbescheid (SGB II, SGB XII,
      Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) im Original, 1 Foto

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 – 15:00 Uhr
    Dienstag 10:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr
    Donnerstag 10:00 – 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

    Terminbuchung erspart Zeit, unter der 115 (Bürgertelefon) oder im Internet möglich.

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Bürgeramt Helle Mitte
      Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
      Tel.: (030) 115, Fax: (030) 90293-2545
      E-Mail
      U-Bahn: U5 Hellersdorf, Bus: X54, 195, Tram: M6, 18
    • Bürgeramt Marzahner Promenade
      Marzahner Promenade 11, 12679 Berlin
      Tel.: (030) 115, Fax: (030) 90293-2555
      E-Mail
      Tram: M6, M16, S-Bahn: S7, Bus: 192, 191
    • Bürgeramt Biesdorf-Center
      Elsterwerdaer Platz 3, 12683 Berlin
      Tel.: (030) 115, Fax: (030) 90293-5515
      E-Mail
      U-Bahn: U5, Bus: X69,108, 190, 269,398, 154

    Der Zugang zu den Bürgerämtern ist rollstuhlgerecht.

  • Flüchtlingsbürgeramt Berlin-Mitte

    Zuständigkeit für Flüchtlinge mit laufendem Asylantrag und geflüchtete Menschen, die seit max. 2 Jahren in Deutschland leben.

    Was können Sie bei uns beantragen?

    • Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung einer Wohnung
    • Ausstellen von Meldebescheinigungen
    • Übertragung von Aufenthaltstiteln in einen neuen Pass
    • Aushändigung und Abgabe von Anträgen:
      Wohngeld, Wohnberechtigungsscheine, Elterngeld, Bildung und Teilhabe
    • Ausstellung und Verlängerung von Berlinpässen

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Flüchtlingsbürgeramt Mitte
      Rathaus Tiergarten
      Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin
      Tel.: (030) 115, Fax: (030) 90293 -3320
      E-Mail
      S-Bahn Bellevue
      U-Bahn: U9 Turmstr., Bus: 101, 123, 245, M27

    Öffnungszeiten:

    Montag 08:00 – 15:00 Uhr
    Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:00 – 14:00 Uhr
    Donnerstag 11:00 – 18:00 Uhr
    Freitag 07:00 – 14:00 Uhr

    Besonderheiten:

    • bei abgeschlossenem Asylverfahren sind die Bürgerämter in den Bezirken zuständig
    • Barrierefreier Zugang
    • Zahlung nur mit Girocard

  • Wohnberechtigungsschein

    Für die Bearbeitung des Antrages ist das Wohnungsamt zuständig, in dessen Wohnbezirk Sie melderechtlich erfasst sind.

    Wo müssen Sie hingehen?

    Oder Übersendung auf dem Postweg:

    Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
    Abt. Bürgerdienste und Wohnen
    Amt für Bürgerdienste /Fachbereich Wohnen
    12591 Berlin

    Was wird benötigt?

    • Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
    • Ausweisdokumente von allen Personen, die im Antrag genannt sind. Personalausweise oder Pässe sowie Aufenthaltstitel
    • Meldebestätigung
    • Einkommenserklärung für jede im Antrag aufgeführte Person, ggf. Einkommensnachweise (z.B. Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber)
    • ggf. vollständige Leistungsbescheide (Jobcenter/Sozialamt)
    • ggf. Nachweise über weitere Einkünfte

    Weitere Nachweise können erforderlich sein und werden ggf. nach Eingang des Antrages vom zuständigen Wohnungsamt abgefordert.

    Antragsberechtigung ist u.a. gegeben bei Staatsangehörigen der EU sowie ausländischen Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr (mind. noch 11 Monate gültig bei Antragstellung).

  • Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)

    Für die Bearbeitung des Antrages ist das Wohnungsamt zuständig, in dessen Wohnbezirk Sie melderechtlich erfasst sind.

    Wo müssen Sie hingehen?

    Oder Übersendung auf dem Postweg:

    Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
    Abt. Bürgerdienste und Wohnen
    Amt für Bürgerdienste /Fachbereich Wohnen
    12591 Berlin

    Was wird benötigt?

    • Ausweisdokumente von allen Personen, die im Antrag genannt sind. Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltstitel
    • Antrag auf Bewilligung von Wohngeld
    • Nachweise für die Wohngeldberechtigung, Miet- oder Nutzungsvertrag
    • Nachweise über weitere Einkünfte

    Weitere Nachweise können erforderlich sein und werden ggf. nach Eingang des Antrages vom zuständigen Wohnungsamt abgefordert.

    Wohngeldberechtigung liegt u.a. vor, wenn vom Antragsteller Wohnraum angemietet wurde und dieser die Wohnung selbst nutzt sowie über ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz (keine abschließende Aufzählung) verfügt.

  • Wohnungslosenhilfe

    Was können Sie bei uns beantragen?

    1. Zuweisung für die Unterbringung ins Obdach
    2. Hilfen gem. § 67 ff. SGB XII
    3. Bearbeitung Mietschuldübernahme gem. § 22,8 SGB II und Beantragung Miet- und Energieschuldübernahme gem. § 36 SGB XII
    4. Beratung Wohnungssuche, Vermeidung von Obdachlosigkeit
    5. psychosoziale Beratung gem. § 16a SGB II: Schuldenberatung, Suchtberatung

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Amt für Soziales
      Riesaer Str. 94, 12627 Berlin,
      Gebäude C, 4. Etage
      Tel.: (030) 115
      E-Mail
      Tram: M6, 18 Jenaer Straße
      Bus: 195 Riesaer Straße / Louis-Lewin-Straße

    Sprechzeiten:

    Montag und Donnerstag (nur mit Termin) 9:00 – 12:00 Uhr Dienstag (Wartemarke ziehen) 9:00 – 11:00 Uhr
    Zuweisung, d.h. Unterbringung ins Obdach, Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 9:00 – 11:00 Uhr

    Was wird benötigt?

    zu 1. Ausweis/Reisepass/ggf. Aufenthaltstitel, ggf. Räumungsbeschluss bzw. Termin, ggf. Einstellungsbescheid LAF, Einkommensnachweise oder Bescheid im laufenden Sozialleistungsbezug nach SGB II oder SGB XII
    zu 2. notwendige Unterlagen werden beim Erstgespräch ermittelt und besprochen
    zu 3. ggf. Wohnungskündigung/Klage/Räumungsurteil, Ausweis/Reisepass, Mietvertrag, Mietkontenauszug vom Vermieter, Einkommensnachweise
    zu 4. und 5. notwendige Unterlagen werden beim Erstgespräch ermittelt und besprochen

    Sprachvermittler für Arabisch ist Dienstag und Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr vorhanden.

  • Standesamt, Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
    • Erstbeurkundung der Geburt:
      Die Beurkundung erfolgt im Standesamt des Bezirkes, in dem das Kind geboren wurde.
    • Vaterschaftsanerkennung (auch im Jugendamt oder beim Notar)
    • Anmeldung von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Eheschließenden/Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner seinen Wohnsitz hat.
    • Namenserklärungen: Nach einer Geburt oder nach einer Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft,
      auch nach Änderung der Staatsangehörigkeit
    • Beurkundung von Sterbefällen, wenn der Sterbefall im hiesigen Bezirk eingetreten ist
    • Beantragung von Urkunden: Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
    • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister

    Welche Dokumente jeweils benötigt werden, ist über eine persönliche Vorsprache zu klären. Bei Verständigungsschwierigkeiten ist die Vorsprache mit einer beeideten Dolmetscherin oder einem beeideten Dolmetscher erforderlich.

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Standesamt Marzahn-Hellersdorf
      Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
      Tel.: (030) 115
      E-Mail
      U-Bahn: U5 Hellersdorf, Bus: X54, 195, Tram: M6, 18

    Öffnungszeiten:

    Montag 08:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

    • zusätzlich für Geburten, Erstbeurkundung Donnerstag 10:30 – 12:00 Uhr
    • Terminbuchung ist im Internet möglich.

  • Beurkundung Gemeinsame elterliche Sorge

    Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist vor und nach der Geburt möglich)
    Voraussetzungen:
    • Kindeseltern sind nicht miteinander verheiratet
    • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
    • Übersetzer

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
      Riesaer Str. 94, 12627 Berlin
      Tel.: (030) 90293-4740
      E-Mail
      Tram: M6, 18 Jenaer Straße

    Öffnungszeiten:

    Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr

    Was wird benötigt?

    • Personaldokument, Geburtsurkunde des Kindes
    • Mutterpass – vor der Geburt des Kindes

    Beurkundung mit Dolmetscherin / Dolmetscher
    Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, muss zur Beurkundung eine Übersetzerin oder ein Übersetzer herangezogen werden, der für den betreffenden Elternteil die Beurkundungsbelehrung übersetzen kann. Die Übersetzerin oder der Übersetzer darf mit den Eltern weder verwandt noch verschwägert sein. Die Übersetzerin oder der Übersetzer muss sich ebenfalls durch ein Personaldokument ausweisen. Seitens des Jugendamtes stehen keine Dolmetscherinnen oder Dolmetscher zur Verfügung (auch nicht in Gebärdensprache). Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen Dolmetscher übersetzt werden.
    Hinweis: Beurkundungen, die der Mitwirkung einer Übersetzerin oder eines Übersetzers bedürfen, erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (während unserer Sprechzeiten). Bitte legen Sie hierzu die o.g. Unterlagen vor.

  • Beurkundungen der Vaterschaftsanerkennung
    • Wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist vor und nach der Geburt möglich.
    • Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
    • Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendämter, Amtsgerichte und Notare.
    • Sie und die Mutter des Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
    • Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen.

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
      Riesaer Str. 94, 12627 Berlin
      Tel.: (030) 90293-4783 / -4770
      E-Mail
      Tram: M6, 18 Jenaer Straße

    Sprechzeiten:

    Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr

    Was wird benötigt?

    • im Original: Personalausweis oder Reisepass der Eltern, Geburtsurkunden der Eltern.
      Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Sie hierfür Nachweise vorlegen (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung, Eheurkunde).
    • zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt: Mutterpass
    • zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

    Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Standesamt, müssen Sie die Geburtsurkunde nur dann vorlegen, wenn die Geburt in einem anderen Standesamt beurkundet wurde.Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Jugendamt, beim Amtsgericht oder vor einer Notarin oder einem Notar, müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes stets vorlegen.

    Übersetzung ausländischer Urkunden

    Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich (www.justiz-dolmetscher.de).
    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wir helfen Ihnen gern weiter (per Telefon oder E-Mail).

    Beurkundung mit Dolmetscherin/Dolmetscher

    Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, muss zur Beurkundung eine Übersetzerin oder ein Übersetzer herangezogen werden, der für den betreffenden Elternteil die Beurkundungsbelehrung übersetzen kann.
    Die Übersetzerin oder der Übersetzer darf mit den Eltern weder verwandt noch verschwägert sein. Die Übersetzerin oder der Übersetzer muss sich ebenfalls durch ein Personaldokument ausweisen. Seitens des Jugendamtes stehen keine Dolmetscherinnen oder Dolmetscher zur Verfügung (auch nicht in Gebärdensprache). Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.

    Hinweis

    Beurkundungen, die der Mitwirkung einer Übersetzerin oder eines Übersetzers bedürfen, erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (während unserer Sprechzeiten). Bitte legen Sie hierzu die o.g. Unterlagen vor.

  • Beurkundung Unterhaltsverpflichtung

    Beurkundung eines Unterhaltsanspruches des Kindes bzw. der Unterhaltsverpflichtung

    Voraussetzungen:
    • Eltern haben sich über die Höhe des Unterhaltes geeinigt (auch im Rahmen der Beistandschaft, wenn der betreuende Elternteil der Berechnung zugestimmt hat).
    • Schriftliche Aufforderung durch einen Rechtsanwalt, den der betreuende Elternteil mit der Durchsetzung des Kindesunterhaltsanspruchs beauftragte
    • Schriftliche Aufforderung durch ein anderes Jugendamt

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
      Riesaer Str. 94, 12627 Berlin
      Tel.: (030) 90293-4783 / -4770
      E-Mail
      Tram: M6, 18 Jenaer Straße

    Was wird benötigt?

    • gültiges Personaldokument des/der Verpflichteten (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)
    • Schreiben des anderen Elternteils, des Jugendamtes oder des Rechtsanwalts
    • Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung, sofern die Angaben zum Kind nicht aus den o. g. Schreiben erkennbar sind
    • bei Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels: Kopie oder Abschrift des Unterhaltstitels (Urkunde, Beschluss, Urteil)
    • Eine Bürgerin oder ein Bürger ausländischer Herkunft, der nicht ausreichend Deutsch beherrscht, muss eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzuziehen, der über ein gültiges Personaldokument verfügt und mit den Beteiligten/Eltern weder verwandt noch verschwägert ist.

    Beurkundung mit Dolmetscherin / Dolmetscher

    Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, muss zur Beurkundung eine Übersetzerin oder ein Übersetzer herangezogen werden, der für den betreffenden Elternteil die Beurkundungsbelehrung übersetzen kann.
    Die Übersetzerin oder der Übersetzer darf mit den Eltern weder verwandt noch verschwägert sein. Die Übersetzerin oder der Übersetzer muss sich ebenfalls durch ein Personaldokument ausweisen. Seitens des Jugendamtes stehen keine Dolmetscherinnen oder Dolmetscher zur Verfügung (auch nicht in Gebärdensprache). Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.

    Hinweis

    Beurkundungen, die der Mitwirkung einer Übersetzerin oder eines Übersetzers bedürfen, erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (während unserer Sprechzeiten). Bitte legen Sie hierzu die o.g. Unterlagen vor.

  • Erziehungs- und Familienberatung

    Die „Erziehungs- und Familienberatung” (EFB) bietet allen Familien in Marzahn-Hellersdorf und anderen an der Erziehung beteiligten Personen und Institutionen, mit ihren Problemen, Sorgen und Fragen, Unterstützung in Form von Erziehungsberatung, Diagnostik und Therapie.

    Wo müssen Sie hingehen?

    • Standort Marzahn
      Golliner Straße 4, 12689 Berlin
      Tel.: (030) 9349-6477
      E-Mail
      Bus: 197 Rabensteiner Str., Tram: M6, 18 Barnimplatz
    • Standort Hellersdorf
      Etkar-André-Straße 4, 12619 Berlin
      Tel.: (030) 90293-3300
      E-Mail
      U-Bahn: U5 Kienberg (Gärten der Welt)

    Sprechzeiten:

    Montag 09:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr
    Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

    Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

    Regionale Sozialpädagogische Dienste

    Der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) ist Anlaufstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche bei Erziehungs-fragen und familiären Problemen. Das können Sie von den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten erwarten:

    Information
    • zu Rechten von Eltern, Kindern und jungen Menschen
    • zu Angeboten, Einrichtungen und Initiativen im Stadtteil und darüber hinaus
    • zu öffentlichen Hilfen für junge Menschen und Familien
    Beratung
    • bei Konflikten in Familien, Unsicherheiten von Eltern über ihre Rolle und Aufgaben
    • bei Trennung und Scheidung von Eltern
    • bei Erziehungsproblemen, nicht ausreichender Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern
    • bei Überforderung von Eltern, bei Gefährdung von Kindern
    Hilfe
    • bei der Erziehung und zusammen mit den Betroffenen, Durchführenden und Trägern
    • bei der Suche nach geeigneten Formen der Hilfe
    • in Krisen und in Kinderschutzfällen
    • wenn Eltern plötzlich ausfallen
    • bei akuten und gewaltsamen Konflikten in der Familie
    • bei allen Formen von Gefährdung, Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt
    • Marzahn-Nord
      Märkische Allee 414
      12689 Berlin
      Tel.: (030) 90293-7302
    • Marzahn-Mitte
      Premnitzer Straße 13
      12681 Berlin
      Tel.: (030) 90293-603
    • Marzahn-Süd / Biesdorf
      Helene-Weigel-Platz 8
      12681 Berlin
      Tel.: (030) 90293-5423
    • Hellersdorf-Nord
      Alice-Salomon-Platz 3
      12627 Berlin
      Tel.: (030) 90293-2420
    • Hellersdorf-Süd/Kaulsdorf
      Peter-Huchel-Straße 39a
      12619 Berlin
      Tel.: (030) 90293-2520
    • Hellersdorf-Ost/Mahlsdorf
      Riesaer Str. 94
      12627 Berlin
      Tel.: (030) 90293-4588

    E-Mail für alle Standorte: jugendamt@ba-mh.berlin.de

    Sprechzeiten:

    Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr

Es folgt eine Kartendarstellung. zur Liste mit den enthaltenen Adressen unter der Karte springen

MAP loading ...
Stadtplan Berlin.de

Orte in dieser Karte