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- Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung haben Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenlose Bürgertests oder auf Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro. Für den Anspruch auf Testung müssen die Testpersonen ihre Berechtigung nachweisen und mit einer Selbstauskunft bestätigen, dass sie zu einer der anspruchsberechtigten Personengruppen gehören. Formular zur Selbstauskunft (PDF Dokument 689.9 kB)
- Sie sind positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden? Dann können Sie dem Gesundheitsamt online unter dem Link Ihren Fall melden und Ihre Angaben zukommen lassen.
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Hatten Sie Kontakt mit einer Person, bei der eine COVID-19 Erkrankung festgestellt wurde?
Füllen Sie bitte unter folgendem Link das Meldeformular für Kontaktpersonen von SARS COV-2-Fällen aus und schicken Sie es an das Gesundheitsamt.