Sie sind als Kitaleitung tätig und in Ihrer Einrichtung ist ein Nachweis von SARS-CoV-2 erfolgt? Diese Seite beschreibt, was zu tun ist.
Sie sind Eltern und in der Gruppe Ihres Kindes ist ein Nachweis von SARS-CoV-2 erfolgt? Bitte kontaktieren Sie die Kitaleitung.
- Das Gesundheitsamt versucht, für Kitaleitungen erreichbar zu bleiben. Bitte versuchen Sie, die Hotline unter (030) 90293 3639 zu kontaktieren. Alternativ können Sie auch die E-Mail-Adresse hygiene-mh@ba-mh.berlin.de nutzen. Machen Sie im Betreff kenntlich, dass es sich um eine Nachricht der Kitaleitung handelt. Wenn ein Kontakt mit dem Gesundheitsamt möglich ist, erfolgt das Vorgehen in Absprache mit dem Gesundheitsamt.
- Wenn eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt kurzfristig nicht möglich ist, führen Sie bitte die auf dieser Seite genannten Maßnahmen durch.
- Das Vorgehen bei einen positiven Schnelltest ist detailliert auf der Webseite Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung beschrieben.
Was gilt als positives Testergebnis?
- Als positives Testergebnis (bestätigter SARS-CoV-2-Fall) gilt ein PCR-bestätigter Fall oder ein unter fachkundiger Aufsicht durchgeführter positiver Schnelltest-bestätigter Fall (z.B. im Rahmen der seriellen Testung an Schulen).
- Sollte der Selbsttest eines Kita-Kindes zu Hause positiv ausfallen, sollten sich die Eltern unverzüglich an ihre Kinderarztpraxis oder an eine beauftragte Teststelle wenden, wo ein Schnelltest zur Bestätigung der Infektion durchgeführt wird.
- Gemäß der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen Personen mit einem positiven Schnelltestergebnis grundsätzlich keine PCR-Nachtestung mehr vornehmen lassen.
- Die Quarantäneregeln gelten auch für ausschließlich mit einem Schnelltest positiv getestete Fälle.
- Es kann aber sein, dass der Selbsttest positiv und der im Anschluss in einer beauftragten Teststelle durchgeführte Schnelltest negativ ausfällt. In diesem Fall muss eine PCR-Nachtestung erfolgen.
- Beauftragte Testzentren finden Sie auf den Seiten der Berliner Senatskanzlei. Auch Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann im Regelfall einen PCR-Test durchführen.
Was passiert bei einem positiven Testergebnis?
- Der bestätigte SARS-CoV-2-Fall muss sich gemäß der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Quarantäne begeben. Die betroffene Person soll den Anweisungen auf Corona-Fall folgen.
- Es muss keine weitere Abklärung mit einem PCR-Test erfolgen.
- Kinder, die aufgrund eines Kontaktes im Kita-Setting als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, müssen nicht mehr in Quarantäne. Eine Benennung von Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt erfolgt nicht.
Positiv getestete Kitakinder in Quarantäne können sich wie folgt freitesten:
- Nach 7 Tagen durch einen negativen Antigen-Schnelltest (im Testzentrum mit Nachweis), sofern zuvor seit mindestens 48 Stunden keine Symptome aufgetreten sind.
- Nach 10 Tagen endet die Quarantäne ohne weiteren Test.