Sie wurden positiv per PCR auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet?
Dies bedeutet, dass Sie mit dem Virus infiziert sind.
Daher gelten für Sie ab sofort die Regelungen zur Isolation von positiv getesteten Personen aufgrund der aktuell gültigen SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmeverordnung von Berlin.
Die Isolation kann in Ihrer Wohnung oder in einem anderen, geeigneten und abgrenzbaren Teil eines Gebäudes erfolgen. Den Isolationsort dürfen Sie nicht ohne die Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen. Der zeitweise Aufenthalt in einem zu dem Isolationsort gehörenden Garten, auf einer Terrasse oder einem Balkon ist alleine gestattet.
In der Zeit der Isolation soll eine räumliche und zeitliche Trennung von anderen im Haushalt lebenden, nicht selbst isolierten Personen beachtet werden, um diese vor einer Infektion zu schützen. Besuch von Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, darf nicht empfangen werden.
Bitte übersenden Sie uns Informationen zu Ihren Kontaktpersonen (insbesondere, falls diese nicht vollständig geimpft oder genesen sind), sofern wir diese Informationen nicht auf anderem Wege bekommen. Nutzen Sie bitte hierfür eines der beiden Kontaktpersonenmeldeformulare.
Sollten Sie arbeitsunfähig erkranken, wenden Sie sich bitte für eine Krankschreibung an Ihre/n Hausärztin/-arzt.
Wir weisen darauf hin, dass Sie im Krankheitsfall grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Senatsverwaltung für Finanzen haben.
Sollte während der Isolation eine weitergehende medizinische Behandlung oder ein Rettungstransport erforderlich werden, müssen Sie vorab telefonisch die versorgende Einrichtung oder den Rettungsdienst über den Grund der Isolation informieren. Das Gesundheitsamt ist zusätzlich – soweit möglich – vorab zu unterrichten.
Wir weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Regelungen mit Geldbuße geahndet werden kann. Sie können die Regelungen unter folgendem Internet-Link nachlesen.