Für Einreisende aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten gelten Absonderungspflichten nach der Einreise. Abhängig davon, aus welcher Art von Gebiet Sie einreisen, gibt es unterschiedliche, in der Coronavirus-Einreiseverordnung geregelte Absonderungs- und Nachweispflichten. Nachzulesen sind diese in der bundesweit einheitlichen Coronavirus-Einreiseverordnung.
Diese finden Sie unter diesem Link
Informationen darüber, welche Verpflichtungen für Einreisende aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten gelten, finden Sie auf der Internetseite der Senatskanzlei Berlin
Die aktuelle Einordnung der internationalen Gebiete als Hochrisiko- und Virusvariantengebieten durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI finden sie auf der Internetseite des RKI
*Für Einreisende aus Virusvariantengebieten besteht eine 14 tägige Quarantänepflicht ohne Verkürzungsmöglichkeit und in der Regel ohne die Möglichkeit einer Ausnahme von der Quarantänepflicht.
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Bitte beachten Sie, dass eine einmalige Testung auf das Vorhandensein einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 keine absolute Sicherheit bietet, dass Sie sich während Ihres Aufenthaltes im Ausland nicht infiziert haben.
Sollten Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet und innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet akute respiratorische Symptome jeder Schwere wie z.B. Halskratzen, Halsschmerzen, Husten, Fieber etc. entwickeln, bleiben Sie bitte bis zur Abklärung abgesondert (d.h. in Quarantäne). Suchen Sie Ihren behandelnden Arzt auf und informieren die Arztpraxis vorher über Ihr Kommen.
Melden Sie sich umgehend im Gesundheitsamt telefonisch unter 030 90293-3639 oder per E-Mail .