Sie sind als Schulleitung tätig und in Ihrer Einrichtung ist ein Nachweis von SARS-CoV-2 erfolgt? Diese Seite beschreibt, was zu tun ist.
Sie sind Eltern und in der Klasse/Gruppe Ihres Kindes ist ein Nachweis von SARS-CoV-2 erfolgt? Bitte kontaktieren Sie die Schulleitung.
- Das Gesundheitsamt versucht, für Schulleitungen erreichbar zu bleiben. Bitte versuchen Sie, die Hotline unter (030) 90293 3639 zu kontaktieren. Alternativ können Sie auch die E-Mail-Adresse hygiene-mh@ba-mh.berlin.de nutzen. Machen Sie im Betreff kenntlich, dass es sich um eine Nachricht der Schulleitung handelt. Wenn ein Kontakt mit dem Gesundheitsamt möglich ist, erfolgt das Vorgehen in Absprache mit dem Gesundheitsamt.
- Wenn eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt kurzfristig nicht möglich ist, führen Sie bitte die auf dieser Seite genannten Maßnahmen durch.
- Das Vorgehen für einen positiven Schnelltest ist detailliert auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung beschrieben.
Was gilt als positives Testergebnis?
- Als positives Testergebnis (bestätigter SARS-CoV-2-Fall) gilt ein PCR-bestätigter Fall oder ein unter fachkundiger Aufsicht durchgeführter positiver Schnelltest-bestätigter Fall (z.B. im Rahmen der seriellen Testung an Schulen).
- Gemäß der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen Personen mit einem positiven Schnelltestergebnis grundsätzlich keine PCR-Nachtestung mehr vornehmen lassen (die Möglichkeit besteht bei vorhandenen PCR-Kapazitäten aber weiterhin).
Was passiert bei einem positiven Testergebnis?
- Ein positives Schnelltestergebnis (Indexfall) im Rahmen der seriellen Testung an der Schule wird namentlich mit Geburtsdatum und Adresse an das Gesundheitsamt gemeldet.
- Es muss keine weitere Abklärung mit einen PCR-Test oder einen zusätzlichen Schnelltest erfolgen
- Die positiv getestete Schülerin/der positiv getestete Schüler erhält von der Schule eine Bescheinigung über das positive Testergebnis und den vom Gesundheitsamt Reinickendorf bereitgestellten Vordruck mit Informationen zur notwendigen Isolierung. Sie/Er muss sich gemäß der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Quarantäne begeben und den Anweisungen auf berlin.de/ba-reinickendorf/fall folgen.
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines Kontaktes im Schulsetting als enge Kontaktpersonen eingestuft werden, müssen nicht mehr in Quarantäne. Eine Benennung von Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt erfolgt nicht, es werden auch keine schulinternen Listen geführt.
- Alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe/des betroffenen Kurses werden an fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen (statt drei Mal wöchentlich) getestet und verbleiben in Präsenz, solange ihre Testergebnisse weiterhin negativ sind und keinerlei Symptome auftreten.
- Die Klassenleitung soll darauf achten, dass sich die engsten Kontaktpersonen nach dem Ende der Quarantänezeit bis einschließlich Tag 10 nach Kontakt wenn möglich täglich mit einem Schnelltest testen. Außerdem sollte auf eine gute Lüftung und ein korrektes Tragen von Masken geachtet werden.
- Die Schulleitung erfasst, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Lehrerkollegium die ungeschützten Kontaktpersonen NUR unter dem Personal und meldet diese dem Gesundheitsamt. Hier gilt: geschützte Kontaktpersonen des Personals müssen auch nicht in Quarantäne.
Positiv getestete Schüler/-innen in Quarantäne können sich wie folgt freitesten:
- nach 7 Tagen durch einen negativen Antigen-Schnelltest (im Testzentrum mit Nachweis) oder durch einen Schnelltest in der Schule, sofern zuvor seit mindestens 48 Stunden keine Symptome aufgetreten sind.
- Nach 10 Tagen endet die Quarantäne ohne weiteren Test.
Umgang mit engsten ungeschützten Kontaktpersonen im Schulsetting
Die Klassenleitung soll darauf achten, dass sich die engsten Kontaktpersonen nach dem Ende der Quarantänezeit bis einschließlich Tag 10 nach Kontakt wenn möglich täglich mit einem Schnelltest testen. Außerdem sollte auf eine gute Lüftung und ein korrektes Tragen von Masken geachtet werden.