Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 10.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 5.1  
Friedrichshain-Kreuzberg ist ein Start-up-Bezirk  
DS/0269/V  
Ö 5.2  
Rigaer Straße  
DS/0270/V  
Ö 5.3  
Sama Schule statt Sama Riga! Zwei neue Schulstandorte für den Friedrichshainer Nordkiez – jetzt!  
Enthält Anlagen
DS/0286/V  
Ö 6     Einwohner*innenanfragen      
Ö 6.1  
EA012 - Genehmigung von Nutzungsänderungen für Gewerbeeinheiten zu Ferienwohnungen  
DS/0252/V  
    VORLAGE
   

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie gedenkt der Bezirk mit der Problematik in Baugenehmigungsbescheiden existierender präjudizierender Aussagen wie "Genehmigung einer Nutzungsänderung" umzugehen, wenn doch eine Nutzungsgenehmigung in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB ein eigener Verwaltungsakt ist, der einen eigenen Bescheid verlangt?

 

  1. Nach welche Kriterien beurteilt der Bezirk auch im Hinblick auf die Begrenzung der Umnutzung von Gewerbe zu Ferienwohnungen entsprechende Anträge mit Nutzungsänderungen von Gewerbeeinheiten zu Ferienwohnungen?

 

  1. Wie geht der Bezirk mit der offensichtlich durch die Umnutzung von Gewerbe zu FerienWOHNUNGEN dahingehend besonders zu beachtenden Tatsache um, dass die dauerhafte Zweckentfremdung einer somit neu geschaffenen "Wohnung" ihrerseits verboten ist?

 

  1. Welche Sanktionsmechanismen wendet der Bezirk für diese Art der Umgehung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes wie an?

 

  1. Entspricht die aktuell an Relevanz gewinnende Praxis der Umgehung der Zweckentfremdung für Wohnraum durch das Ausweichen der Protagonisten auf die Gewerbeeinheiten den Zielen des Bezirks für eine ausgewogene auf die soziale Erhaltung zielende Stadtentwicklungspolitik?

 

 

Erläuterungen/Hinweise zur Einwohner*innenanfrage

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in der jüngeren Vergangenheit weichen Ferienwohnungsbetreiber durch das geltende Zweckentfremdungsgesetz für Wohnraum verstärkt auf Gewerbeeinheiten aus. Insbesondere in gründerzeitlichen Wohn- und Geschäftshäusern gelegene Gewerbeeinheiten werden v.a. abseits der wichtigsten Haupt- und Geschäftsstraßen von diesen Ferienwohnungsbetreibern aufgekauft und zu Ferienwohnungen umgenutzt.

 

Die u.U. für eine im Zuge der Nutzungsänderung zu involvierende zuständige Bauaufsichtsbehörde genehmigt hierbei mitunter die bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtigen Umbauten für "Nutzungsänderung von Gewerbeeinheit zu Ferienwohnung".

 

Mitunter finden solche Nutzungsänderungen jedoch auch in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB statt, in denen Nutzungsänderungen nur nach Genehmigung durch das Bezirksamt, hier wäre dies das Amt für Stadtentwicklung bzw. u.U. das Amt für Bürgerdienste erfolgen dürfen.

 

Ich möchte den Bezirk und die Mitglieder der BVV darauf hinweisen, dass mitunter Nutzungsänderungen von Gewerbeeinheiten für die betroffenen Gebiete städtebauliche, soziale und mitunter auch andere sich negativ auf die Struktur der Gebiete auswirkende Entwicklungen nach sich ziehen. Insbesondere in den besonders geschützten sozialen Erhaltungsgebieten kann die Nutzungsänderung einer oder mehrerer Gewerbeeinheiten zu einer Kettenreaktion führen.

 

Folgende Entwicklungen sind durch allzu laxe Handhabung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen möglich:

 

  1. Umnutzung einer Gewerbeeinheit zu einer Ferienwohnung oder zu einer für die im weiteren Sinne anders gearteten touristischen Nutzung.
  2. Durch die stärkere Frequentierung mit Touristen höhere Nachfrage nach weiteren touristischen Angeboten und Dienstleistungen.
  3. Umnutzung weiterer Gewerbe für die touristische Entwicklung.
  4. Sich selbst beschleunigende Entwicklung bei gleichzeitiger Verdrängung angestammter Gewerbe im Kiez durch steigende Gewerbemieten und Veränderung der Nachfragestruktur.
  5. Sukzessiver Niedergang des etablierten auf die Kiezstruktur abgestimmten Nutzungsmixes im gewerblichen Bereich bei gleichzeitiger Kostensteigerung für überteuerte touristische Produkte und Dienstleistungen.
  6. Attraktivitätsverlust als Wohnstandort durch Kollateralschäden (mehr Lärm, mehr Dreck, mehr Kriminalität) bei gleichzeitiger Anziehung von neuen Bevölkerungsgruppen, die genau diese Art des Kiezlebens für erstrebenswert halten.
  7. In der Folge soziale Verdrängung und Veränderung des Kiezes auf breiter Basis.

 

Soziale Erhaltungsgebiete leben insofern nicht nur von einer die soziale Entwicklung stabilisierenden Wohnraumpolitik, sondern auch von einer in gleicher Weise auf die gewerbliche Entwicklung im Kiez abzielende Stadtentwicklungspolitik unter besonderer Berücksichtigung einer auf die Bedarfe der ansässigen Bevölkerung zielenden Angebotsstruktur und Nutzungsmix im Gewerbe. Die Entwicklung der gewerblichen Struktur in den einzelnen Kiezen ist mit Sicherheit nicht alleine Ursache dafür, dass sich ein Kiez verändert, aber die gewerbliche Entwicklung stellt einen wesentlichen Eckpunkt auch für die soziale Erhaltung im Kiez dar.

 

Es gibt sicherlich noch einige weitere Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden käönnten. Ich hoffe, dass die Fraktionen der BVV, die dort aktiven Fachpolitiker und die fachlich interessierten und geeigneten Bürgerdeputierten das skizzierte Problem erkennen und in geeigneter Weise auf diese Art der Entwicklung reagieren.

 

Ich bin zuversichtlich, dass durch geeignete Verwaltungsanweisungen z.B. einer parallelen Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Baugenehmigungen und von Anträgen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigungr die angestrebten Nutzungsänderungen sich auch für das Bezirksamt Synergien ergeben könnten. Insbesondere bitte ich zu berücksichtigen, dass nicht jede bauordnungsrechtliche Zulässigkeit auch eine sozial- und stadtenwicklungspolitische Zulässigkeit nach sich ziehen muss.

 

Das bloße Versprechen zu investieren, neue Arbeitsplätze zu schaffen und am Tourismusboom in der Hauptstadt zu profitieren darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch den Verlust von lebendigen Kiezen mittel- bis langfristig ein größerer Schaden entsteht, als durch die Zulassung einer gewerblichen Zweckentfremdung kurzfristig Profit ermöglicht wird.

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Aus Sicht der Bauaufsicht, d.h. des Bauordnungsrechts, gibt es keine diesbezügliche Problematik. Eine Prüfung des Bauantrags erfolgt seitens der Bauaufsicht in bauordnungsrechtlicher Hinsicht, d.h. Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorhaben der Bauordnung Berlin und den damit verbundenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Im Namen des Genehmigungsverfahrens erfolgt eine Beteiligung des Stadtplanungsamtes zur planungsrechtliche Beurteilung und Prüfung. Stehen dem Vorhaben weder bauordnungsrechtliche noch planungsrechtliche Belange entgegen, wird eine Baugenehmigung für die beabsichtigte Nutzungsänderung erteilt.

 

zu Frage 2: Bei Anträgen dieser Art bei der Bauaufsicht erfolgt eine Prüfung des Bauantrags  in bauordnungsrechtlicher Hinsicht. Das heißt Übereinstimmung des …, Entschuldigung, Seitenwechsel, d.h. Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den rechtlichen Vorgaben, wie gesagt, der Berliner Bauordnung und den damit verbundenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgt eine Beteiligung des Stadtplanungsamtes.

Die planungsrechtliche Prüfung schließt die Prüfung bezüglich Baunutzungsverordnung ggf. bei Erhaltungsgebieten und Milieuschutz mit ein. Stehen dem Vorhaben weder bauordnungsrechtliche noch bauplanungsrechtliche Belange entgegen, wird eine Baugenehmigung für die beabsichtigte Nutzungsänderung erteilt. Auf der Grundlage der jetzt geltenden Kriterien zur Umnutzung der Haltungsverordnung, Ziff. 2.3 beurteilt die Bezirksverwaltung die Begrenzung der Anträge zur Umnutzung von Gewerbe in Ferienwohnungen. Demnach ist gemäß Ziff. 2.3 im Regelfall lediglich sonstiger Nutzungsänderungen, also auch Nutzungsänderung von Gewerbe in Ferienwohnungen, zugestimmt. In Ausnahmefällen kommt eine Versagung der Nutzungsänderung in Betracht, wenn die beantragte Nutzungsänderung auf die Änderung sozialer Infrastruktur abzielt.

 

zu Frage 3: Das Zweckentfremdungsverbot schützt bei Inkrafttreten des Gesetzes vorhandenen Wohnraum. § 1 definiert diesen wie folgt: „Wohnraum im Sinne dieses Gesetzes sind all Räumlichkeiten, die zur Dauer der Wohnnutzung tatsächlich und rechtlich genehmigt sind. Hiervon ausgenommen sind Räumlichkeiten, die zu anderen Zwecken errichtet worden sind und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung nach Abs. 2 auch entsprechend genutzt werden.“

§ 2 bestimmt den Begriff der Zweckentfremdung wie folgt: „Eine Zweckentfremdung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn Wohnraum 1. zum Zwecke der wiederholten, nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder einer Fremdbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen verwendet wird.

2.: Für gewerbliche oder berufliche sonstige Zwecke verwendet wird, die die hier beschriebene Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine andere Nutzungsart hat nichts mit dem Zweckentfremdungsverbot zu tun, für Wohnraum zu tun.“

 

zu Frage 4: Es findet keine Umgehung des Zweckentfremdungsverbots statt. Das Zweckentfremdungsverbot kann keine Anwendung auf Gewerbeeinheiten finden, da es sich ausschließlich auf den Schutz des vorhandenen Wohnraums beschränkt.

 

zu Frage 5: Es findet keine Umgehung des Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum statt.

 

   
    10.05.2017 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.1 - beantwortet
   
Ö 6.2  
EA013 - "möbiliertes Wohnen" in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0266/V  
Ö 6.3  
EA014 - Fraenkelufer  
DS/0267/V  
Ö 6.4  
EA015 - Frühzeitige Bürgerbeteiligung RAW-Gelände Entwicklung  
DS/0268/V  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1  
20% Festanstellung bei den Musikschulen - wie ist der aktuelle Stand?  
DS/0281/V  
Ö 7.2  
Neubauvorhaben der WBM in Friedrichshain-West  
DS/0287/V  
Ö 7.3  
„Sama Riga“ oder sama wer?  
DS/0290/V  
Ö 7.4  
Das Bezirksamt holt sich einen Linksextremisten als Moderator!  
DS/0271/V  
Ö 7.5  
Gretchenfrage 2017 - Jobcenter, wie hältst du's mit der Transparenz  
DS/0279/V  
Ö 7.6  
"Frag das Jobcenter" - zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0282/V  
Ö 7.7  
Ist das Vorkaufsrecht eine Angelegenheit des Gemeinwohls?  
DS/0298/V  
Ö 7.8     Haushaltssperre als Normalfall?  
DS/0302/V  
Ö 7.9     Zebrastreifen vor der Modersohn Grundschule – Was kann wichtiger als Schulwegsicherheit sein?  
DS/0294/V  
Ö 7.10     Hürdenlauf zum Wahllokal aufgrund des Berlin-Marathons?  
DS/0283/V  
Ö 7.11     Willkommensklassen und integrative Beschulung  
DS/0284/V  
Ö 7.12     Sportunterricht an der Spartacus-Schule  
DS/0288/V  
Ö 7.13     Stand der Umsetzung der DS/1910/IV, Bebauungsplan wider die touristische Kommerzialisierung  
DS/0292/V  
Ö 7.14     Lummerland ist abgebrannt  
DS/0272/V  
Ö 7.15     Verkauf der Berliner Taekker Immobilien an Round Hill Capital  
DS/0289/V  
Ö 7.16     Bequeme Bauarbeiten wichtiger als Kinder  
DS/0280/V  
Ö 7.17     Spielpatz Falckenstein-/Cuvrystraße - Nur Abriss oder auch zeitnahe Neugestaltung?  
DS/0293/V  
Ö 7.18     Jugendfreizeitschiff – water world reloaded?  
DS/0291/V  
Ö 7.19     4011/71515 - Komplettsanierung Wasserturm  
DS/0295/V  
Ö 7.20     Folgen der aktuellen Bauvorhaben in der Bezirksregion I  
DS/0296/V  
Ö 7.21     Aktueller Stand bei der Umsetzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Friedrichshain-West  
DS/0297/V  
Ö 7.22     Schulentwicklungsplanung in Friedrichshain  
DS/0273/V  
Ö 7.23     Ampel Revaler Straße Ecke Modersohnstraße  
DS/0274/V  
Ö 7.24     Geschwindigkeitsübertretungen auf der Boxhagener Straße  
DS/0275/V  
Ö 7.25     Fahrradweg am Ostkreuz?  
DS/0276/V  
Ö 7.26     Samariterstraße – wann wird ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn möglich sein?  
DS/0277/V  
Ö 7.27     Umsetzung der Drucksache 64/V - Gäste des Evangelischen Kirchentag 2017 in Friedrichshain-Kreuzberg herzlich willkommen!  
DS/0278/V  
Ö 7.28     Gestohlene Ausweisdokumente im Bürgeramt 3 Frankfurter Allee  
DS/0299/V  
Ö 7.29     Mögliche Rekommunalisierung der Schulreinigung  
DS/0300/V  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Kostenübernahme einer Hotelübernachtung für "MyFest-Anwohner"  
Enthält Anlagen
DS/0256/V  
Ö 8.2  
Testphase Begegnungszone Bergmannstr. umfassend koordiniert durchführen  
Enthält Anlagen
DS/0260/V  
Ö 8.3  
Schulneubau auf dem Dragoner Areal  
Enthält Anlagen
DS/0261/V  
Ö 8.4  
Kitaplätze auf dem Zapf-Gelände und dem Grundstück Köpenicker Str. 11 gemeinsam planen.  
Enthält Anlagen
DS/0285/V  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Sichere Radstreifen und Kreuzungen auf dem Kottbusser Damm  
Enthält Anlagen
DS/0129/V  
Ö 9.2  
Schwerlastverkehr raus aus dem Kiez – Konzept zur Verkehrsberuhigung für den Boxhagener Kiez, Gärtnerstraße und Umgebung entwickeln
Enthält Anlagen
DS/0185/V  
Ö 9.3  
Mehr Transparenz für Xhain
Enthält Anlagen
DS/0201/V  
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 10.1  
Durchführung einer Testphase mit reversiblen Maßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung einer Begegnungszone in der Bergmannstraße zwischen Am Tempelhofer Berg und Zossener Str.  
Enthält Anlagen
DS/0301/V  
Ö 11     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 11.1     93 Kita-Plätze sind wichtiger als acht Bäume - Antrag bzgl. des Erweiterungsbaus der Kita in der Methfesselstr. 14 wohlwollend prüfen und genehmigen!
Enthält Anlagen
DS/0032/V  
Ö 11.2     Fontanepromenade 15  
Enthält Anlagen
DS/0037/V  
Ö 11.3  
Teilnahme der Schulen des Bezirks an Gedenkveranstaltungen über die Verbrechen des deutschen Faschismus
Enthält Anlagen
DS/0070/V  
Ö 11.4  
Erinnerungsplaketten für ehemalige BürgermeisterInnen des Bezirks
Enthält Anlagen
DS/0083/V  
Ö 11.5     Wahl von Bürgerdeputierten  
DS/0084-06/V  
Ö 11.6     Wahl von Bürgerdeputierten in den Integrationsausschuss  
DS/0084-07/V  
Ö 11.7     Berufung beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0087-04/V  
Ö 11.8     Gefährliche Situation am U-Bahnhof Samariterstraße entschärfen  
Enthält Anlagen
DS/0128/V  
Ö 11.9  
Zossener Straße fahrradfreundlicher machen!  
Enthält Anlagen
DS/0131/V  
Ö 11.10     Gefährdung Straßenverkehr  
Enthält Anlagen
DS/0132/V  
Ö 11.11     Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kindergärten City" 2017  
Enthält Anlagen
DS/0141/V  
Ö 11.12  
Kreuzung Weidenweg/Bersarinplatz für Fahrradfahrer*innen öffnen
Enthält Anlagen
DS/0179/V  
Ö 11.13  
Sozialarbeiter*innen für den Görlitzer Park!  
Enthält Anlagen
DS/0186/V  
Ö 11.14  
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“  
Enthält Anlagen
DS/0190/V  
Ö 11.15  
Verkehrsberuhigung in der Waldemarstraße – Anwohner*innen kurzfristig entlasten!  
Enthält Anlagen
DS/0191/V  
Ö 11.16  
Verkehrschaos in der Oranienstraße lindern – Bushaltestellenkaps als erste Maßnahme umsetzen  
Enthält Anlagen
DS/0192/V  
Ö 11.17  
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei allen Bauanträgen sicherstellen!  
Enthält Anlagen
DS/0194/V  
Ö 11.18  
Verkehrsberuhigte Bereiche im Wrangelkiez entschleunigen!
Enthält Anlagen
DS/0196/V  
Ö 11.19  
Verbesserte Sicherheit – Ampel an der Kreuzung Niederbarnimstaße/Boxhagener Straße/ Simon-Dach-Straße  
Enthält Anlagen
DS/0200/V  
Ö 11.20  
Einrichtung eines Raucherraums im Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg, Yorckstraße  
Enthält Anlagen
DS/0203/V  
Ö 11.21  
Zebrastreifen für die Wrangelstraße  
Enthält Anlagen
DS/0208/V  
Ö 11.22  
Spenden- und Sponsoringbericht 2016  
Enthält Anlagen
DS/0247/V  
Ö 11.23  
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0250/V  
Ö 11.24  
Zustandekommen des Bürgerbegehrens "Zusätzliches veganes Menü in bezirklichen Einrichtungen"  
Enthält Anlagen
DS/0251/V  
Ö 11.25  
Bibliotheksgesetz für das Land Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0253/V  
Ö 11.26  
Benennung einer Straße nach Freia Eisner  
Enthält Anlagen
DS/0254/V  
Ö 11.27     Bücherspenden und Büchertausch im Rathaus Kreuzberg weiterhin möglich machen!  
Enthält Anlagen
DS/0257/V  
Ö 11.28  
Sicherung der noch unbebauten Flächen an der East Side Gallery  
Enthält Anlagen
DS/0258/V  
Ö 11.29  
Fußgängerüberwege und Radstreifen sind keine Parkzonen  
Enthält Anlagen
DS/0259/V  
Ö 11.30     Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten (Widerspruchsbeirat)  
DS/0262/V  
Ö 11.31     Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten (Widerspruchsbeirat)  
DS/0263/V  
Ö 11.32     Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten (Widerspruchsbeirat)  
DS/0264/V  
Ö 11.33  
Zalando, Google & Co. - Friedrichshain-Kreuzberg sagt JA zu Investoren und Arbeitsplätzen  
Enthält Anlagen
DS/0265/V  
               
 
 

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